Kinderpornos am Laptop eines 16-Jährigen
BEZIRK TULLN (ip). Ein Berufsschüler entdeckte Kinderpornos am Laptop seines Kollegen. Dieser musste sich nun am Landesgericht St. Pölten wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger vor Jugendrichter Markus Grünberger verantworten.
„Ich wollt nur schauen, was kommt“, schilderte der 16-jährige Lehrling aus dem Bezirk Tulln seinen Einstieg in einschlägige Seiten. Einige Male habe er sich ab Juli 2015 entsprechende Videos und Bilder angesehen und nur einmal habe er sich so eine Datei heruntergeladen, gestand der Angeklagte.
Neugier und Sensationslust
Den Eltern war keine pädophile Neigung ihres Sohnes aufgefallen und auch er selbst glaubt nicht an eine derartige Abartigkeit. „Dass man das nicht macht, das weiß er“, so sein Verteidiger Werner Paulinz, der von Neugier und Sensationslust seines Mandanten sprach und sexuell noch nicht orientiert sei. „Dass er heute da sitzt, ist ihm hochnot peinlich“, ergänzte Paulinz.
Betrachten ist strafbar
Nicht nur das Herunterladen solcher Dateien sei strafbar, erklärte Grünberger zuletzt und belehrte: „Das bloße Betrachten ist seit Kurzem auch strafbar!“ Er verurteilte den Burschen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten und stellt ihm während der dreijährigen Probezeit Bewährungshilfe zur Seite. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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