Student begeilte sich an Kinderpornos
BEZIRK TULLN (ip). Mit einer Psychotherapie für Pädophile und Bewährungshilfe während einer dreijährigen Probezeit soll ein Student aus dem Bezirk Tulln von weiteren Straftaten abgehalten werden. Die Einhaltung beider Weisungen ist die Voraussetzung dafür, dass die Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorerst nur bedingt ausgesprochen wurde (nicht rechtskräftig).
Die St. Pöltner Staatsanwältin Barbara Kirchner legte dem, im Tatzeitraum noch unter 21-Jährigen zur Last, dass er insgesamt 8.425 Dateien mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger aus dem Internet heruntergeladen hatte, 126 Dateien stellte er selbst ins Netz.
„Sie haben erkannt, dass Sie gegen Ihr Problem etwas unternehmen müssen“, meinte Jugendrichter Markus Grünberger in seiner Urteilsbegründung. Strafmildernd waren darüber hinaus die bisherige Unbescholtenheit, sowie das teilweise Geständnis des Studenten.
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