BH hat illegales Glücksspiel im Visier

In Oberösterreich haben nur drei Unternehmen eine Genehmigung für insgesamt 1176 Glücksspielautomaten. Gegen illegal betriebene Automaten gibt es eine „Aktion scharf“ der Behörden. | Foto: Yantra/Fotolia
  • In Oberösterreich haben nur drei Unternehmen eine Genehmigung für insgesamt 1176 Glücksspielautomaten. Gegen illegal betriebene Automaten gibt es eine „Aktion scharf“ der Behörden.
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BEZIRK (ju). Seit Jahresbeginn gehen die Behörden im Bezirk verstärkt gegen illegales Glücksspiel in Lokalen und gastgewerblichen Betrieben vor. „Es wurden in den letzten Wochen rund 25 Glücksspielautomaten beschlagnahmt, außer Betrieb gesetzt und behördlich versiegelt“, berichtet Johannes Beer, Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.

Bei der jüngsten Kontrolle durch Teams von BH, Finanzpolizei Vöcklabruck-Gmunden und Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck wurden auch zwei Betriebsschließungen verfügt. Trotz medialer Berichterstattung und konkreter Ankündigung der Maßnahmen konnten laut den Beamten ein „großes Ausmaß illegalen Glücksspiels sowie eine Vielzahl von Verstößen gegen das Glücksspielgesetz und steuerrechtliche Bestimmungen festgestellt und dokumentiert werden“.

Nur drei haben Bewilligung

Die OÖ. Landesregierung hat nur drei Unternehmen eine Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von 1176 Glücksspielautomaten im gesamten Bundesland erteilt. Automaten oder sonstige Ausspielsysteme von anderen Anbietern fallen unter illegales Glücksspiel. Bei Übertretungen nach dem Glücksspielgesetz verhängt die Behörde Strafen von mindestens 2000 Euro und bis zu 60.000 Euro pro Automat. Außerdem drohen den Betreibern empfindliche finanzstrafrechtliche Folgen und weitere Betriebsschließungen.

„In den kommenden Wochen stehen im gesamten Bezirk neuerliche Kontrollen an“, informiert der Sachbearbeiter der BH-Sicherheitsabteilung, Karl Dannbauer. Es komme immer wieder vor, dass Betriebe die Schließung ignorieren. „Sie gehen volles Risiko“, so Dannbauer. Den unverbesserlichen Betreibern blühen in solchen Fällen Beugestrafen bis zu 22.000 Euro.

Die Spielsucht eines Angehörigen könne für eine Familie sehr belastend sein. „Es kommen immer wieder Angehörige zu uns und bitten uns, Lokale zuzusperren“, weiß Dannbauer. „Da muss man dahinter sein, auch wenn man es nicht ganz abstellen kann.“ In der Illegalität sei der Spielerschutz aber überhaupt nicht gegeben.

Neuregelung im Wettgesetz

Einen besseren Jugend- und Spielerschutz soll auch die Novelle des OÖ. Wettgesetzes gewährleisten. „Wir wissen, dass auch Wetten ein hohes Suchtpotenzial aufweisen. Ähnlich wie schon beim Glücksspiel wurden die Regelungen zum Jugend- und Spielerschutz, insbesondere durch die Einführung einer personenbezoge-nen Wettkundenkarte, deutlich ausgeweitet und verbessert“, sagt der zuständige Referent, Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer. Neu im Gesetz ist auch eine Regelung, wonach bei Bewilligungsverfahren eine Stellungnahme der jeweiligen Standortgemeinde eingeholt werden muss.

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