BH Zell: Drexler und der Strafamtsleiter wurden mit sofortiger Wirkung suspendiert

Rosmarie Drexler | Foto: Archiv / Christa Nothdurfter
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Text: Salzburger Landeskorrespondenz, 13. August 2014

PINZGAU. Nach den Disziplinaranzeigen gegen zwei Landesbedienstete hat die Disziplinarbehörde des Landes heute, Mittwoch, 13. August, weitere Schritte gesetzt.

"Die Vorwürfe konnten nicht ausreichend entkräftet werden"
"Beide Führungskräfte konnten in ihren Stellungnahmen die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend entkräften. Aus diesem Grund wird gegenüber den beiden betroffenen Bediensteten die Suspendierung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Die Leiterin der Behörde und der Gruppenleiter bzw. deren anwaltlichen Vertretungen wurden heute bereits darüber informiert. Des Weiteren wird Landesamtsdirektor Hofrat Dr. Heinrich Christian Marckhgott eine Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung des Dienstwagens übermitteln, da der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Behördenleiterin vorliegt", sagte Personalreferent Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger.

Zwischenbericht der internen Revision
Nach der Landtagssitzung am 2. Juli 2014 hat Landesamtsdirektor Marckhgott gegen die Bezirkshauptfrau des Pinzgaus in Zusammenhang mit den widersprüchlichen Angaben zur Nutzung ihres Dienstautos Disziplinaranzeige erstattet. Diese Anzeige wurde am 31. Juli 2014 erweitert, nachdem die interne Revision einen Zwischenbericht zur Amtsnachschau im Strafamt der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt hat. Dieser hat in Hinblick auf die betroffene Bezirkshauptfrau den begründeten Verdacht weiterer Dienstpflichtverletzungen in Zusammenhang mit ihrer Leitungsfunktion beinhaltet. Bis Montag, 11. August 2014, hatte die Bezirkshauptfrau die Möglichkeit, zu den Vorhaltungen Stellung zu nehmen.

Anzeigen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und massiven Aktenrückständen
Gegen den Leiter des Strafamtes der Bezirkshauptmannschaft Zell am See wurde von der Behördenleiterin am 24. Juni 2014 Disziplinaranzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht und Vorwürfen über massive Aktenrückstände erstattet. Auch diese Anzeige wurde vom Landesamtsdirektor nach Vorlage des Zwischenberichts der internen Revision um den Verdacht weiterer Dienstpflichtverletzungen in Zusammenhang mit seiner Leitungsfunktion erweitert. Die Frist zur Stellungnahme endete ebenfalls mit Montag, 11. August 2014.

"Man trägt eine besonders hohe Verantwortung"
"Ganz generell möchte ich nochmals festhalten, dass man in einer Leiterposition gegenüber seinen Bediensteten eine besonders hohe Verantwortung trägt. Man muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichbar sein, bei Problemen hinschauen und tragfähige Lösungen in einem vertretbaren Zeitraum erarbeiten können. Auf jeden Fall sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen und in entsprechender Weise zu führen. Für die nun anstehenden Verfahren ist für mich wichtig, dass diese ohne Ansehen der Person und Stellung korrekt durchgeführt werden. Dies ist auch im Sinne der Betroffenen, da inzwischen schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen, die aufgeklärt werden müssen. Wir wollen Klarheit in der Sache erreichen, um weitere notwendige Maßnahmen ableiten zu können. Aus diesem Grund war für mich auch die von der Bezirkshauptfrau beantragte Pensionierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Option", so Personalreferent Schwaiger.

Ein Rechtsmittel kann eingebracht werden
Die betroffenen Mitarbeiter haben die Möglichkeit, gegen die ausgesprochene Suspendierung ein Rechtsmittel einzubringen. Sollte es zu einer solchen Beschwerde kommen, wird darüber das Landesverwaltungsgericht in Salzburg entscheiden. Gegen beide Mitarbeiter wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Das Verfahren gegen die Bezirkshauptfrau muss bis zur Klärung der strafrechtlich relevanten Verdachtsmomente unterbrochen werden. Das Disziplinarverfahren führt die Disziplinarbehörde beim Amt der Salzburger Landesregierung. Über eine Beschwerde im Disziplinarverfahren oder gegen die Suspendierung entscheidet das Landesverwaltungsgericht. Die Suspendierung ist nach dem Landes-Beamtengesetz eine Sicherungsmaßnahme, um unter anderem das Ansehen des Amtes nicht weiter zu gefährden.

"Sowohl Suspendierung als auch Disziplinarverfahren sollen dazu beitragen, die Vorhaltungen lückenlos aufzuklären und Klarheit in die Situation zu bringen. Dies ist auch im Interesse der Betroffenen", so Landesrat Schwaiger.

Bernhard Gratz überliegt nun die volle Verantwortung
Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See wird bis auf Weiteres vom bisherigen Stellvertreter Dr. Bernhard Gratz geführt. Ihm obliegt damit die volle Verantwortung als Behördenleiter. Landesamtsdirektor Marckhgott wird ihn nunmehr in Hinblick auf die Suspendierung der Bezirkshauptfrau mit der interimistischen Leitung betrauen.

Anmerkung der Redaktion I: Wie berichtet, hat Rosmarie Drexler einen Antrag auf Pensionierung gestellt. Dies hat keinen Einfluss auf die anderen aktuellen Vorgänge.

Anmerkung der Redaktion II: Beide Protagonisten - sowohl Rosmarie Drexler als auch der Leiter des Strafamtes - waren kurzfristig telefonisch nicht erreichbar.

Rosmarie Drexler | Foto: Archiv / Christa Nothdurfter
Bernhard Gratz hat nun die interimistische Leitung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See inne. | Foto: Archiv
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