Einigung bei der AUVA
Kein Warnstreik am Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus
Die Generaldirektion und der Zentralbetriebsrat der AUVA haben sich zu einem intensiven, aber konstruktiven Gespräch zusammengesetzt. Mit den Ergebnissen zeigen sich beide zufrieden, ein Streik bleibt also vorerst aus.
WIEN/BRIGITTENAU. Am heutigen Mittwoch, 13. März, fand im Zuge der bevorstehenden Schließung des Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhauses ein Gespräch zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) statt.
Die getroffene Sozialvereinbarung regelt eine Reihe von Abfederungs- und Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Mitarbeitenden des Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhauses. Es gibt ihr zufolge keine Schlechterstellung oder Kündigungen von Mitarbeitenden im Rahmen der bevorstehenden Leistungsverlagerung.
Die Vereinbarung soll dem Verwaltungsrat (dem geschäftsführenden Gremium der AUVA) in seiner Sitzung am kommenden Mittwoch zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Auch hob die Betriebsratskörperschaft den Streikbeschluss auf, sodass es am Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus zu keinem Streik kommt.
Weiter Erstuntersuchungen möglich
Die stationären Leistungen des Spitals sollen an andere Standorte verlegt werden. Allerdings soll es im Lorenz-Böhler-Unfallkrankenhaus für selbst kommende Patientinnen und Patienten weiterhin eine Erstuntersuchungsambulanz geben.
Jetzt arbeitet die AUVA an einer Übergangslösung für die Jahre 2025 bis 2030, sodass die Mitarbeitenden wieder so schnell wie möglich an einen gemeinsamen Standort kommen. Deshalb wird nach einem geeigneten Standort für ein Containerspital oder ein Bauwerk in Modulbauweise gesucht.
AUVA-Generaldirektor Alexander Bernat sowie der Zentralbetriebsratsvorsitzende Erik Lenz zeigen sich einig: "Dialog wird immer der gemeinsame Weg sein, gerade in einer solch hochkomplexen Thematik wie der Absiedelung eines beinahe kompletten Spitals ohne Vorbereitung innerhalb von nur vier Wochen."
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