Bürgerinitiative
Neues Wohngebiet am Nordwestbahnhof am Prüfstand
Großprojekt Nordwestbahnhof: Eine Bürgerinitiative setzt sich gegen Lärm und Verkehr und für Grünraum ein. Mit einem Anwalt kämpft man sogar auf juristischer Ebene.
WIEN/BRIGITTENAU. Die Vorarbeiten für das neue Grätzl am Nordwestbahnhof haben bereits ihren Lauf genommen. Bis 2035 sollen dort zehn Hektar Grünraum und 6.500 neue Wohnungen entstehen.
Aber nicht alle Brigittenauerinnen und Brigittenauer sind mit den bisher ausgearbeiteten Plänen fürs neue Viertel zufrieden. Einige davon haben sich deshalb zur Bürgerinitiative Nordwestbahnhof formiert.
Mehr als 400 Unterstützer
Kritisiert wird von der Initiative nicht das Bauvorhaben per se, sondern der damit einhergehende Lärm und Verkehr. "Wir wollen eine umweltfreundliche Gestaltung des Nordwestbahnhofgeländes und dessen unmittelbarer Umgebung", erklärt der Sprecher der Initiative, Rolf Nagel. Dabei wünsche man sich auch, dass der Grünraum bewahrt wird und man die Brigittenauerinnen und Brigittenauer bei der Gestaltung einbindet. "Wir wollen, dass die Menschen noch vor der Fertigstellung der finalen Pläne involviert werden", stellt Nagel fest.
Um Veränderungen bewirken zu können, nahm man die Sache selbst in die Hand. Es wurden Einwände gegen die vom Projektbetreiber, der ÖBB, eingereichten UVP-Unterlagen formuliert und Unterstützer des Anliegens gesucht.
Mit 457 Unterschriften konnte man die geforderten 200 letztlich weit überschreiten und Parteienstellung im Verfahren erlangen. Damit hat die Bürgerinitiative nun verschiedene Rechte wie die Akteneinsicht, Gehör oder die Ladung zu mündlichen Verhandlungen.
Gericht gab Initiative Recht
Einen Erfolg konnte sie kürzlich bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht erzielen. Gefordert wurde, dass der mit dem Großbauprojekt zu erwartende Lärm neu berechnet wird.
Die Kritik der Initiative: Die ÖBB war als Referenz vom Vollbetrieb des Frachtenbahnhofs im Jahr 2006 ausgegangen. "Die damalige Lautstärke entspricht aber nicht der heutigen, da es weit weniger Betriebe gibt", so Nagel. Letztlich entschied der Richter, dass die Bundesbahnen die vorgelegten Unterlagen innerhalb von drei Monaten abändern bzw. neue Berechnungen anstellen müssen.
"Die ÖBB werden dieser Aufforderung nachkommen", versichert Wolfgang Strenn, der Baudirektor und Programmleiter der Stadtentwicklungsareale für lebenswertes Wohnen. Der Termin einer neuerlichen mündlichen Verhandlung wird voraussichtlich im Herbst 2023 stattfinden. Bis dahin heißt es für die Bürgerinitiative abwarten.
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