Schutzschirm II für Veranstalungen
Anträge können bald gestellt werden

- Foto: öht
- hochgeladen von Maria Ecker
Ö. Die Veranstaltungsbranche gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Um Anreiz und Sicherheit für die künftige Planung von Veranstaltungen zu geben, hat die Bundesregierung den Schutzschirm für Veranstaltungen in der Höhe von 300 Mio. Euro gespannt. Seit Mitte Jänner 2021 können Anträge bei der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank). Bisher sind bei der ÖHT Ansuchen mit einem Zuschussvolumen von rund 110 Mio. Euro eingegangen.
ÖHT-Schutzschirm I und II für Veranstaltungen
Der Schutzschirm II mit erhöhter Haftungssumme von 10 Mio. pro Veranstalter kann in Kürze bei der ÖHT beantragt werden. Die Beantragung wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2021 möglich sein. Wie beim Schutzschirm I können Veranstaltungen, die bis Ende 2022 stattfinden, eingereicht werden.
Infos auf www.oehv.at
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.