Schneemann
Land Burgenland beschäftigt aktuell 350 pflegende Angehörige

- Schneemann: "Anstellungsmodell als europaweit beachtete Innovation sichert betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen ab".
- Foto: Landesmedienservice
- hochgeladen von Martin Wurglits
Laut Soziallandesrat Leonhard Schneemann sind seit Inkrafttreten der neuen Anstellungsmöglichkeit vor fünf Jahren insgesamt 630 Beschäftigungsverhältnisse entstanden.
EISENSTADT. Die Möglichkeit, sich für die Pflege eines Angehörigen beim Land anstellen zu lassen, gibt es seit fünf Jahren. Derzeit sind es 350 Personen, die diese Möglichkeit nutzen, in den ersten fünf Jahren waren es insgesamt 630, gab Soziallandesrat Leonhard Schneemann heute, Dienstag, bekannt.
Soziale Absicherung
Von diesen betreuten Menschen sind mittlerweile 151 verstorben, der Rest wurde aufgrund von Verschlechterungen ihres Zustandes in Heimen untergebracht. 34 Prozent der Angestellten betreuen ihre pflegebedürftigen Kinder, 18 Prozent der zur Betreuung Angestellten sind Männer, erklärte Johannes Zsifkovits, Geschäftsführer des Pflegeservice Burgenland. Die Vorteile seien soziale Absicherung, Mindestlohn und die Möglichkeit einer beruflichen Zukunft in der Pflege. Seit 1. Jänner 2024 dürfen auch Vertrauenspersonen wie Nachbarn oder enge Freunde das Modell in Anspruch nehmen.

- Das Thema Pflege ist allen Fraktionen ein großes Anliegen und soll nun im Zuge eines gemeinsamen Antrags im Landtag eingebracht werden.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Andrea Sittinger
Ab Pflegestufe 3
Damit Betreuungspersonen angestellt werden können, müssen pflegebedürftige Personen zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein. Die Betreuerinnen oder Betreuer müssen innerhalb eines Jahres eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten absolvieren. Ihnen steht diplomiertes Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite. In Härtefällen bei besonderer Pflegebedürftigkeit ist sogar die gleichzeitige Hinzuziehung einer 24-Stunden-Betreuung möglich.
2.000 Euro inklusive Pension und Pflegegeld
Das Gehalt wird dem Gehaltsschema des Landes angepasst. Für sie gilt der Mindestlohn von rund 2.000 Euro netto. Er setzt sich zusammen aus dem Selbstbehalt der zu betreuenden Person (= Pension und Pflegegeld) und der Förderung des Landes. Der in Wochenstunden bemessene Anstellungsumfang orientiert sich an der Pflegestufe des Angehörigen.
Zum Thema:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.