Ortsbild Döbling
Flächenumwidmung senkt Baugrenzen für Hunderte in Nussdorf
Der Schutz des Döblinger Ortsbildes hat nicht nur für die Kommunalpolitikerinnen und -politiker im 19. Bezirk oberste Priorität. Derzeit wird etwa Nussdorf genau unter die Lupe genommen, die Bauobergrenzen gar adaptiert. So sollen unschöne Neu- und Zubauten verhindert werden – dadurch greift man aber im großen Stil in das Eigentum in Nussdorf ein.
WIEN/DÖBLING. Wer durch Nussdorf wandelt, dem fällt sofort das berühmte Ortsbild auf. Dieses gilt es zu bewahren, daher schaut sich die MA 21 – Stadtteilplanung und Flächenwidmung die Bauzonen genauer an. Diese werden geprüft und adaptiert, um unschönen Um-, Zu- und Neubauten einen Riegel vorzuschieben. Den Auftrag dazu gab der Wiener Gemeinderat durch einen Beschluss vor gut einem Jahr, mehr dazu unten.
Der Wille zum Schutz des Ortsbildes ist gut und richtig, doch die Durchführung scheint nach dem Gießkannenprinzip zu funktionieren. Bezirksvize und Vorsitzender der Baukommission Robert Wutzl (ÖVP) analysiert dazu den Baukataster und kommt zum Schluss: "Es wird im großen Stil auf Eigentum eingegriffen."
Zu viel des Guten?
Die Bauobergrenzen werden vielerorts nach unten adaptiert. Ein fiktives Beispiel zur Veranschaulichung: Ein vierstöckiges Mietzinshaus, welches bis dato bis auf sieben Stockwerke ausgebaut werden könnte, kommt nun in eine Bauzonenklasse bis vier Stockwerke. Eine Aufstockung wird unmöglich, neue Wohnungen können so nicht entstehen. Aber auch Einfamilienhäuser sind betroffen, der Wert wird dadurch minimiert.
"Der Ortsbildschutz hat für Bezirksvorsteher Daniel Resch (Anm. Red.: ÖVP) und mich höchste Priorität. Eine Flächenwidmung, die den Schutz des historischen Baubestandes garantiert, ist sehr zu begrüßen", gibt Wutzl zu verstehen. Aber: "Mit diesen Änderungen werden die Bebauungsmöglichkeiten bei mehr als 160 Liegenschaften eingeschränkt. Umso wichtiger ist es nun, dass die Eigentümer darüber informiert sind und zu Wort kommen."
"Ca. 200 Liegenschaften" betroffen
Bis zum 16. Februar können Eigentümer Einspruch einlegen – ein Infozettel wurde an die am Wohnsitz gemeldeten Personen ausgeschickt. Aber bei Mietobjekten wohnt der Besitzer oft nicht im gleichen Gebäude. Die MA21 erklärt dazu auf Nachfrage der BezirksZeitung das Prozedere, welches derzeit im Gange ist: "Der bisher gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan wird für sämtliche Liegenschaften unter Berücksichtigung insbesondere der stadtgestalterischen und verkehrlichen Rahmenbedingungen überprüft. Weiters wird die Schutzzone in ihrer Gesamtheit überprüft und entsprechend adaptiert", so die MA21.
"Um innerhalb der Schutzzone die Charakteristik der historischen Ortskerne von Nussdorf und Heiligenstadt mit ihren typologischen Gebäude- und Hofformen und maßstäblichen Bebauungsstrukturen auch für die Zukunft sichern zu können, wird mit dem Planentwurf eine bestandsorientierte Widmung vorgeschlagen", erklärt das Magistrat. Es wird dabei "innerhalb der Schutzzone für ca. 200 Liegenschaften eine bestandsorientierte Adaptierung der bisherigen Gebäudehöhen und bebaubaren Bereiche vorgeschlagen. Eine zukünftige, über den Bestand hinausgehende Bebauung soll damit hintangehalten werden.
Also sogar mehr, als Wutzl nennt. Dies sei für das Ortsbild "im Hinblick auf eine vermehrte Neu-, Zu- und Umbautätigkeit sowie auf den zunehmenden Bebauungsdruck der letzten Jahre erforderlich."
Ein Zettel für alle?
Und wurden nun die Eigentümer informiert? Die MA21 bezieht sich auf die Bauordnung für Wien: "So sind Zeit und Ort der Auflegung zur öffentlichen Einsicht durch einmalige Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Wien sowie durch Anschlag an den Amtstafeln des Rathauses und des Bezirkes kundzumachen. Diese Veröffentlichungen und Kundmachungen sind für das rechtmäßige Zustandekommen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes notwendig und ausreichend."
Und auch eine Postsendung gab es: "Weiters soll die Bevölkerung des betroffenen Plangebietes in geeigneter Wiese über die Auflegung informiert werden. Dies erfolgte indem an sämtliche Haushalte des Plangebietes Informationskarten über die öffentliche Auflage des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans („,Infozettel') verteilt wurden."
Bedeutet aber auch, dass zwar die Haushalte, aber nicht die Eigentümer informiert wurden. Man biete aber als "zusätzliches Service" online eine Information für alle Bürger an. Diese ist unter wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/index.html zu finden.
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