Döbling
Parkpickerl: Vorbereitungen laufen auf Hochtouren
Viele Döblinger haben bereits das Parkpickerl beantragt. Vor allem online war der Andrang enorm.
DÖBLING. Die Vorbereitungen für die Einführung des Parkpickerls in Döbling laufen auf Hochtouren. Noch bis zum 1. Juli haben die Bewohner des 19. Bezirks Zeit, sich vorab ein Parkpickerl zu lösen. Entweder online oder direkt in der eigens eingerichteten Stelle in der Bezirksvorstehung in der Gatterburggasse 12. Der Aufkleber kann natürlich auch nach dem 1. Juli beantragt werden. Aber ab diesem Zeitpunkt ist das Parken auf öffentlichem Grund in Döbling kostenpflichtig.
"Wir haben bereits mehrere tausend Anträge erhalten. Besonders die Onlineanmeldung funktioniert gut", sagt Bezirkschef Daniel Resch (ÖVP). Die häufigsten Fragen aus der Bevölkerung kommen nach den Parkuhren für die Geschäftsstraßen. Dafür hat Resch eine eigene Döbling-Parkuhr anfertigen lassen, die kostenlos im Bezirksamt abzuholen ist.
Ausnahmen bei Geschäftsstraßen
Folgende Geschäftsstraßen sind von der generellen Kurzparkzonenregelung ausgenommen. Beachten Sie bitte die örtlichen Kurzparkzonenhinweise am Straßenrand. Besitzer eines Parkpickerls für den 19. Bezirk können in diesen Geschäftsstraßen mit eingelegter Parkscheibe 1,5 Stunden parken.
• Billrothstraße zwischen Schegargasse und Krottenbachstraße sowie ONr. 83A bis 85 und gegenüber
• Döblinger Hauptstraße zwischen Billrothstraße und Hofzeile
• Cobenzlgasse ONr. 6 bis 28 und gegenüber
• Himmelstraße ONr. 7 bis 21
• Heiligenstädter Straße zwischen Grinzinger Straße und Diemgasse
• Nußdorfer Platz ONr. 1 bis 2A sowie gegenüber und 5 bis 8 sowie gegenüber
• Sieveringer Straße zwischen Weinzingergasse und Obkirchergasse
• Obkirchergasse zwischen Sonnbergplatz und Billrothstraße
• Sonnbergplatz (gesamt)
Run auf Flugblätter
Die wichtigsten Infos gibt es auch auf Flugblättern in Trafiken, Banken und im Schaukasten der Bezirksvorstehung. Diese wurden von Bezirksvize Robert Wutzl (ÖVP) zusammengefasst. "Die Nachfrage nach diesen Informationsblättern ist enorm. Wir brauchen ständig Nachschub", so Resch.
Auch die Unternehmer sind bereits zum Thema Parkpickerl informiert worden. Es gab eine Veranstaltung zum Unternehmerparkpickerl im Bezirksamt. "Der Festsaal war knackevoll", sagt Resch. Nach der Einführung am 1. Juli wird die neue Regelung genauestens beobachtet und im Bedarfsfall auch nachjustiert. Unter Beobachtung ist zum Beispiel der Parkplatz Cobenzl. "Wenn dieser von Parkpickerl-Flüchtlingen zugeparkt wird, dann werden wir die Regelung auch dort einführen. Aber sicher nicht vor Herbst", so der Bezirkschef. "Die Uhrzeiten zwischen 9 und 19 Uhr sind allerdings in Stein gemeißelt", sagt Resch.
Festgelegt wurden auch die Überlappungszonen mit dem Nachbarbezirk Währing. Sie umfassen den Bereich zwischen der Bezirksgrenze und dem Straßenverlauf entlang der Sternwartestraße – Severin-Schreiber-Gasse – Türkenschanzplatz – Gersthofer Straße – Pötzleinsdorfer Straße – Khevenhüllerstraße und der Pötzleinsdorfer Höhe.
Durch diese neu geschaffenen Bereiche ist die strenge Trennung der beiden Bezirke wieder vorbei. "Erst 2016 wurde Döbling durch die Einführung des Parkpickerls in Währing vom 18ten getrennt", sagt Resch.
Zur Sache:
Ab 1. Juli ist in Döbling das Parkpickerl auf öffentlichem Grund notwendig. Ausgenommen sind private Garagenbesitzer. Der Kleber kann ab sofort beantragt werden. Entweder persönlich in der Bezirksvorstehung in der Gatterburggasse 12 oder online unter www.parkpickerl.wien.at
Mehr Infos unter 01/955 59 (zwischen 7 und 18 Uhr).
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