Seilbahn Kahlenberg
"Unterlagen fehlen" - UVP-Prüfung kann nicht starten
Eigentlich sollte es schon bald einen Entschluss darüber geben, ob es für das umstrittene Projekt Seilbahn Kahlenberg eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt oder eben nicht. Das ist ein wesentlicher Aspekt auf dem Schritt zur Umsetzung. Doch fehlende Unterlagen verzögern laut BezirksZeitung-Informationen das Verfahren wesentlich.
WIEN/DÖBLING. Mitte August: Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Stadt Wien feststellen können, ob es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den möglichen Seilbahnbau von Heiligenstadt über Floridsdorf auf den Kahlenberg benötigt. Ein wesentlicher Faktor für den Betreiber, die Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH (GTP). Dieser ging bis dato davon aus - und tut es immer noch - dass es eine aufwändige UVP für den Bau nicht braucht. Das Klimaschutzministerium erteilte der Stadt jedoch Anfang Juli den Auftrag, genau dies festzustellen. Wir berichteten:
Projektbefürworter als auch -gegner blicken gespannt auf den Kalender. Denn geht es nach der ursprünglich kolportierten Zeitangabe, sollte also das Ergebnis bald vorliegen und somit Fakten schaffen. Die BezirksZeitung hat daher bei der Stadt nachgefragt, wie weit man mit dem Verfahren schon ist. Und die Antwort dürfte für alle Beteiligten und Interessierten ernüchternd sein: Mit dem Feststellungsverfahren wurde noch nicht einmal begonnen.
Betreiber säumig - oder doch nicht?
Auf die Frage, wann mit dem Ergebnis nun zu rechnen sei, heißt es von der zuständigen Abteilung "Umweltschutz" der Stadt: "Die UVP-Behörde kann ein Verfahren erst führen, wenn ihr die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dies ist jedoch nicht der Fall, weil die von der Projektwerberin bis dato vorgelegten Unterlagen für eine Beurteilung bei Weitem nicht ausreichen." Mit einem Abschluss des Verfahrens im August kann demnach also nicht gerechnet werden.
Warum wurden diese Unterlagen nicht eingereicht? Auf Nachfrage bei der Agentur, welche die Interessen von GTP vertritt, erklärt man zunächst, dass man die Fülle an Unterlagen, Gutachten und Informationen bereits mehrfach an verschiedene Behörden übermittelt hat. Etwa dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wie auch der Seilbahnbehörde - die dem Bundesministerium für Klimaschutz unterstellt ist. Am Mittwochabend äußerte sich dazu auch noch Hannes Dejaco, Geschäftsführer der GTP selbst.
Eine erneute Nachfrage der BezirksZeitung an die Stadt Wien, ob man Zugriff auf diese Informationen hätte, wurde unterdessen bis dato nicht beantwortet. Auch ist nicht bekannt, welche Unterlagen wohl genau fehlen sollen.
Unterlagen "müssen nicht zwingend reichen"
Auf die Feststellung zur UVP wartet gespannt auch Fiona-Aurelia List. Sie ist Rechtsvertreterin von Gegnern des Seilbahnprojekts und forderte bereits im April, dass es eine genaue Prüfung zur UVP braucht. Wie es um das Verfahren nun steht, kann auch sie nur einschätzen: "Ich habe kein Akteneinsichtsrecht. Ich kann nur mutmaßen, dass ergänzende Unterlagen von der Projektwerberin vorzulegen sind. Und es ist korrekt, dass diese Sechswochenfrist erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu laufen beginnt. Es obliegt der Projektwerberin, diese Unterlagen vollständig vorzulegen, damit die UVP-Prüfung bearbeitet werden kann."
Außerdem erklärt sie, dass die beim BVwG oder der Seilbahnbehörde eingetroffenen Informationen und Gutachten möglicherweise für die Beurteilung einer UVP-Pflicht nicht reichen könnten: "Diese Unterlagen, welche vorliegend sind, müssen nicht zwingend für die UVP-Prüfung genügend sein. Insbesondere, weil sich die Rechtslage geändert hat."
"Infos wurden übermittelt"
Wie bereits erwähnt meldete sich GTP-Chef Dejaco am Mittwochabend nochmal mit einer Stellungnahme über seine Agentur. Er bekräftigt, dass man den Forderungen der Stadt nachgegangen ist: „Die UVP-Behörde hat bei uns am 7. Juli 2023 ergänzende Unterlagen angefordert, insbesondere zu den öffentlich zugänglichen Parkplätzen im Umfeld des Vorhabens. Diese Informationen wurden der UVP-Behörde am 28. Juli 2023 übermittelt. Seither haben wir keine neuen Informationen erhalten.“
Bereits im Juli versicherte Dejaco, dass auch er an einer raschen Entscheidung zum Thema UVP interessiert ist: "Es ist gut, dass die Frage der UVP-Pflicht nun rasch geklärt wird. Dadurch wird die größtmögliche Rechtssicherheit für alle weiteren Verfahren gewährleistet. Und die brauchen wir, um die nächsten Schritte in der Gewissheit setzen zu können, auf dem richtigen Weg zu sein“.
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