Dittelgasse/Flugfeldstraße
Autos blockieren Gartenzaun
Die Bewohner der Dittelgasse haben sich gefreut, endlich wieder ausparken zu können. Zu früh.
WIEN/DONAUSTADT. In der Dittelgasse wurden die Parkplätze von der Seite, wo die Häuser seit Jahren stehen, auf die gegenüberliegende Seite zu den Neubauten verlegt. Es gab keine Markierungen für die Parkplätze. Das hatte zur Folge, dass Bewohner von ihren Häusern aus nicht ausparken konnten, da der Winkel zu klein war.
"Wir mussten damals Garagen bei unseren Häusern bauen. Jetzt können wir aber nicht mehr hinausfahren", meinte ein Anrainer noch vor ein paar Wochen. Dann kam die Lösung: Die Einbahn wurde umgedreht. Also nicht wie bisher von der Lannesstraße kommend in die Dittelgasse (Richtung Aspern), sondern von der Flugfeldstraße in die Dittelgasse (Richtung Essling).
Abschleppung als Lösung
Aus dem Büro der Bezirksvorstehung hieß es nach der Maßnahme, dass das Problem gelöst wurde. "Parkplätze werden nicht ergänzend gekennzeichnet", erklärt die MA 28 (Straßenverwaltung und Straßenbau). Doch mit der Umdrehung der Einbahn kam eine weitere Komplikation auf die Bewohner zu.
"Jetzt, wo die Leute auf unserer Seite direkt vor der Gartentür parken, kommen wir hier nicht mehr raus, weil die Tür nicht aufgeht", meint einer von vielen Anrainern. Auf der Seite der alten Häuser gibt es mehrere Gartenausgänge. Der Anrainer hat den Autofahrer gebeten, seinen Pkw umzustellen. Vergebens. Er alarmierte die Polizei. Der Autofahrer verschwand jedoch in der Zwischenzeit und die Daten konnten nicht aufgenommen werden.
Sind die Daten für eine Anzeige bekannt, "kann in weiterer Folge auch die Abschleppung durch die MA 48 veranlasst werden", erklärt Polizist Peter Smutny. Der Anrainer kann nicht nachvollziehen, warum die Parkplätze nicht gekennzeichnet werden. Dadurch könnte man verhindern, dass die Autos direkt vor seiner Gartentür stehen.
"Das Parken vor einer Haus- und Grundstückseinfahrt ist grundsätzlich verboten. Außer es handelt sich um die eigene Einfahrt, dann darf man auch mit dem eigenen Fahrzeug parken", erklärt Peter Smutny, Kontrollinspektor der Polizeiinspektion Sonnenallee. Wird jedoch das Auto zum Halten für eine Dauer von zehn Minuten abgestellt oder für dieDauer der Durchführung einer Ladestätigkeit ist das erlaubt. "Der Fahrzeuglenker hat jedoch im Fahrzeug zu verbleiben um dem Benützer der Haus- und Grundstückseinfahrt die ungehinderte Zu- oder Wegfahrt zu ermöglichen", ergänzt Smutny.
Würde man die Parkplätze auf der Seite der Neubauten kennzeichnen, könnten auch mehr Autos parken, als auf der Seite mit den Gartenzäunen. Die jetzige Lösung ist für den Anrainer nicht befriedigend und er hofft auf weitere Maßnahmen.
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