Neue Verordnung
Tempolimit für Boote auf der Alten Donau kommt

Ab 2026 gelten eine Meldepflicht, eine Größenbeschränkung und ein Tempolimit für Boote in der Alten Donau. | Foto: Antonio Šećerović/MeinBezirk
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  • Ab 2026 gelten eine Meldepflicht, eine Größenbeschränkung und ein Tempolimit für Boote in der Alten Donau.
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Ab 2026 gelten neue Regeln auf der Alten Donau. Maschinenbetriebene Schiffe dürfen künftig eine Geschwindigkeit von zehn km/h einhalten. Die neue Verordnung gilt allerdings nicht für Ruderboote.

WIEN/FLORIDSDORF/DONAUSTADT. Die Alte Donau ist für die beiden Bezirke links der Donau eine der Lieblingsorte für Sport und Freizeit. Da hier kleinere Boote, Ruderboote und Schwimmerinnen sowie Schwimmer regelmäßig aneinander kommen, sind Nutzungskonflikte nicht ausgeschlossen. Eine neue Regelung der Schifffahrt musste her, meint Gerald Loew, Leiter der MA 45 Wiener Gewässer.

„Mit der stetig steigenden Zahl an Freizeitnutzerinnen und -nutzern und Wasserfahrzeugen kam es in den vergangenen Jahren zunehmend zu herausfordernden Situationen im und am Wasser und daher mussten wir reagieren und neue Regelungen im Sinne der Sicherheit aller schaffen“, so Loew weiter. Die Alte Donau-Befahrungsordnung bekommt mit 2026 einen neuen Zusatz.

10 km/h Grenze

Ziel der neuen Verordnung ist, mehr Sicherheit für Schwimmerinnen und Schwimmer zu gewährleisten. Im Vorfeld dazu fand laut der Stadt Wien eine umfassende Nutzungsanalyse, ein runder Tisch mit allen Interessenvertretungen und ein Stellungnahmeverfahren zum Gesetzestext.

Einsatzfahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen. (Archiv) | Foto: ANGELIKA KREINER / APA / picturedesk.com
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Die Geschwindigkeit von maschinengetriebenen Wasserfahrzeugen wird auf 10 km/h beschränkt. Eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es bereits an Seen- und Flüssen des Bundes. Ausgenommen seien Ruder- und Segelboote, damit sollen sportliche Aktivitäten gesichert bleiben. Auch Einsatzfahrzeuge müssen sich nicht an die Beschränkung halten. Unter die Regelung fallen die Oberen und Unteren Alten Donau, der Schießstattlacke, das Kaiserwasser und der Wasserpark.

Meldepflicht für Wasserfahrzeuge

Neu ist auch eine allgemeine Meldepflicht aller Wasserfahrzeuge, die auch mit einer Größenbeschränkung und einem verpflichtenden Kennzeichen einhergehen. Künftig müssen alle Wasserfahrzeuge für die Alte Donau fahrtauglich sowie betriebs- und verkehrssicher sein. Die Fahrzeuglänge ist auf sieben Meter und die Breite auf 2,55 Meter beschränkt. Die Leistung von Maschinenantriebe soll künftig nicht mehr als 4,4 Kilowatt (kW) auf der Alten Donau erreichen.

Eine Anmeldung kann per Online-Formular erfolgen. Ruder- und Segelboote unter 4,5 Meter, Aufblasboote und kleine Tretboote müssen nicht registriert werden. Bisher in der Alten Donau verwendete größere Boote sind bis spätestens 1. April 2026 meldepflichtig. Kennzeichen sollen künftig sichtbar am Boot angebracht werden. Der Meldevorgang startet ab dem neuen Jahr. Laut MA 45 sollen weitere Informationen zu Voraussetzungen, Fristen und Terminen zur neuen Regelung in Zukunft durch die Magistratsabteilung veröffentlicht werden.

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Ab 2026 gelten eine Meldepflicht, eine Größenbeschränkung und ein Tempolimit für Boote in der Alten Donau. | Foto: Antonio Šećerović/MeinBezirk
Ab 2026 gelten neue Regelungen bei der Schifffahrt in der Alten Donau. | Foto: Christa Posch
(Archiv) | Foto: Christa Posch
Einsatzfahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen. (Archiv) | Foto: ANGELIKA KREINER / APA / picturedesk.com
(Archivbild) | Foto: Antonio Šećerović/MeinBezirk
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