Existenzvernichtung durch Jugendamt und Frauenhaus
Der Bürgerinitiative Kinderrechte wurde folgender Fall zur Kenntnis gebracht: Eine Mutter von 2 Kindern wurde aus dem gemeinsamen Haushalt mit dem Kindesvater wegen Tätlichkeiten gegen ihn polizeilich weggewiesen. Das Jugendamt riet der Kindesmutter, den Vater anzuzeigen und anzugeben, er habe sie verletzt, sonst könne sie nicht im Frauenhaus untergebracht werden. Der Kindesvater, der die Kinder vom Kindergarten abholen wollte, wurde unter einem Vorwand der Sozialarbeiterin zu einem Gespräch mit ihr gebeten, sodass die Kindesmutter Zeit und Gelegenheit hatte, die Kinder vom Kindergarten abzuholen und ins Frauenhaus zu verbringen. Dem Kindesvater wurde unterdessen von der Sozialarbeiterin ein Dokument zur Unterschrift vorgelegt, durch das er seine Wohnung verloren hätte und obdachlos geworden wäre. Dienstaufsichtsbeschwerde folgte. Da es in Österreich keine wirksame Beschwerdemöglichkeit gibt, wurde der Sachverhalt nicht geprüft. Der Vater wurde nunmehr schuldig geschieden und ihm droht Obdachlosigkeit. Die Kinder leiden mittlerweile beide an Neurodermitis. Wirksame Beschwerdemöglichkeit fehlt in Österreich, obwohl diese laut Artikel 13 MRK in Österreich ratifiziert wurde. Durchsetzbar sind Menschenrechte in Österreich nicht. Ebenso fehlt ein Kinderschutzgesetz. Kindeswohl bleibt Worthülse. Kontaktabbrüche zu Bezugspersonen werden von den Behörden unterstützt, damit werden Menschenrechte massiv verletzt. Kinder sind Menschen und haben Rechte, dies muss endlich auch in Österreich gelten.
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