Wo und wie Architekten helfen
Im Zusammenhang mit dem Hausbau oder auch dem Umbau eines bestehenden Hauses sind die Leistungen eines Architekten von großer Bedeutung. Er kann Bauherren in vielen Belangen unterstützen, die Bauphase begleiten und sinnvolle Ratschläge erteilen.
Breites Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum, das Architekten heute anbieten, geht weit über die Zeichnung von Grundrissen hinaus. Die grundlegenden Aufgaben des Architekten sind jedoch die technische, gestalterische und wirtschaftliche Planung eines Hauses, sowie der Bau des Gebäudes als solches.
Das erste Gespräch
Üblicherweise beginnt die Zusammenarbeit mit einem ersten Gespräch, bei dem sich Bauherr und Architekt kennen lernen und erste Wünsche zur Leistung geäußert werden. Diese Vorstellungen und Wünsche werden im weiteren Verlauf präzisiert, erste Skizzen und Zeichnungen entstehen und werden zu einem ersten Entwurfskonzept ausgearbeitet. Dabei werden Anregungen und Ratschläge seitens des Architekten gemacht – diese beziehen sich auf wichtige Punkte, wie beispielsweise das Baurecht, die technischen Rahmenbedingungen, Energieeffizienz, Kosten, Statik und vieles mehr.
Architekt reicht auch ein
Im Anschluss daran arbeitet der Architekt die Hausform und die Räumlichkeiten so aus, dass der Bauherr diese direkt bei den zuständigen Behörden einreichen kann. Allerdings können Bauherren diese Aufgabe auch dem Architekten überlassen, was aufgrund der oft sehr komplexen Genehmigungen ratsam ist.
Der eigentliche Hausbau
Weitere Leistungen des Architekten werden beim eigentlichen Hausbau realisiert. Diese befassen sich mit der Vorbereitung, der Koordination und der Überwachung des Hausbaus. Dabei übernimmt er unter anderem Aufgaben wie die Anfertigung notwendiger Bauzeichnungen, die Erstellung von Terminplänen und Leistungsbeschreibungen für die Handwerker, die Einholung von Angeboten der Baufirmen, die Überprüfung der Kosten und die Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle. Nicht zuletzt ist der Architekt auch für die Erfassung sowie die Beseitigung von Baumängeln auf der Baustelle verantwortlich.
Leistungen vertraglich regeln
Grundsätzlich gilt, dass die Leistungen des Architekten eindeutig vertraglich geregelt werden sollten. Andernfalls kann es während der Zusammenarbeit zu Irritationen kommen. Eigenleistungen, die die Bauherren erbringen wollen, sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Hier kann der Architekt Hilfestellung geben, ob die Eigenleistungen realistisch eingeschätzt werden und welche Einsparungen sich damit tatsächlich realisieren lassen.
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