Was kostet ein Architekt?
Das Architektenhonorar ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Architekten auf Entlohnung seiner Leistungen für Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsaufgaben. Es bemisst sich gemäss Honorarordnung für Architekten (HOA) nach den Nettoherstellkosten des Objektes und dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks und ist in Teilleistungen aufgeteilt.
Je teurer, desto niedriger
Grundsätzlich gilt: Je teurer das Haus, desto niedriger fällt (verhältnismäßig) das Architektenhonorar aus. So beträgt beispielsweise der Prozentsatz des Architektenhonorars bei Herstellungskosten von 100.000 Euro 8,92 Prozent – der Architket erhält demnach 8.920 Euro. Bei Herstellungskosten von 200.000 Euro erhält der Architekt 7,93 Prozent, also 15.860 Euro.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.