Notar-Tipp: Wie bestimme ich, wer erbt?
Da sich meine zweite Ehefrau während meiner Krankheit sehr um mich kümmert, soll sie nach meinem Tod alles bekommen. Kann ich meine Tochter, zu der ich keinen Kontakt habe, enterben?
Testament verfassen
Zunächst ist es sinnvoll, dass Sie für die gewünschte Rechtsnachfolge von Todes wegen ein Testament verfassen, in dem Sie Ihre nunmehrige Ehefrau zur Alleinerbin einsetzen. Grundsätzlich steht Ihrer Tochter trotzdem der gesetzliche Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbrechtes – im konkreten Fall ein Drittel des Reinnachlasses. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegenüber der Alleinerbin und berechnet sich nach dem Verkehrswert des Nachlassvermögens.
Nur bei sehr gravierenden Verfehlungen Ihrer Tochter könnte eine Erbunwürdigkeit vorliegen oder könnten Sie im Testament eine Enterbung (Entzug des Pflichtteils) erfolgreich anordnen. Derartige Umstände werden vom Gericht allerdings sehr streng geprüft. Sollten Sie mit Ihrer Tochter zu keiner Zeit in einem Naheverhältnis gestanden haben, wie es in der Familie üblicherweise besteht, könnten Sie durch testamentarische Anordnung den Pflichtteil zumindest noch um die Hälfte reduzieren.
Ihr Notar berät Sie gerne: www.notar.at
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