Abhörgerät im Teddybären
Eisenstädterin gestand Verbal-Attacken gegen Sohn (7)
Wegen Quälens ihres 7-jährigen Sohnes saß eine Burgenländerin auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt. Ein emotionaler Prozess mit einem Ausgang „zum Wohle des Kindes!“, wie die Vorsitzende betonte. Aufgeflogen sind die schrecklichen Verbal-Attacken der Mutter gegen ihren Buben durch ein Abhörgerät in einem Teddybären.
EISENSTADT. „Es tut mir furchtbar leid. Ich schäme mich sehr dafür! Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun!“, zeigte sich die 36-jährige Mutter reumütig geständig. Auf die Frage von Richterin Mag. Alexandra Fröhlich, warum sie solche Kraftausdrücke gegenüber ihrem Sohn verwendet hat, meinte die arbeitslose Angeklagte: „Ich wurde wegen eines Sorgerechtsstreits seitens des Kindesvaters seit drei Jahren unter Druck gesetzt. Er hat uns regelrecht terrorisiert. Er lauerte uns beim Einkaufen auf, stand vor der Wohnung, vor der Garage. Ich kam nicht mehr zur Ruhe!“
„Aber gerade in solchen Situationen müssen sie doch ihr Kind schützen und nicht mit solchen schlimmen Äußerungen konfrontieren!“ „Ja. Stimmt. Ich habe mich bei meinem Sohn danach zwar immer entschuldigt. Aber es war falsch, was ich gemacht habe!“ „Ich habe mir die Abhörprotokolle durchgelesen und teilweise die Aufzeichnungen angehört. Sie sind da ja oft von null auf hundert!“ „Leider. Ich kann das gar nicht erklären, warum... Das ist nicht mein üblicher Umgangston. Aber ich bin auch nur ein normaler Mensch. Es tut mir alles so leid!“
Streit um Obsorge
Die Anwältin der Mutter, Mag. Kristina Unger, führte in ihrem Plädoyer aus, dass die Tat ihrer Mandantin mit nichts zu entschuldigen ist und sie dafür auch die volle Verantwortung übernimmt. Allerdings sei dieser Situation ein aufreibendes Pflegschaftsverfahren vorausgegangen, in dem der Vater das alleinige Obsorgerecht für den gemeinsamen Sohn beantragt hatte. Trotz zahlreicher Verhandlungen und sogar eines Sachverständigen-Gutachtens, das die Betreuung des Buben durch beide Elternteile empfiehlt, akzeptierte das der Kindesvater nicht. Deshalb läuft dieses Verfahren immer noch.
„Dass meiner Klientin Abhörgeräte in Stofftiere untergejubelt worden sind, es dabei auch zu Aufnahmen privatester Natur kam, sein nur am Rande erwähnt. Das wird in einem anderen Prozess geklärt. Fakt ist jedoch, dass meine Klientin mit den Nerven am Ende war! Definitiv falsch ist, dass die Mutter jemals ihrem Kind körperliche Gewalt angetan hat. Gerüchte, sie hätte ihren Sohn in der Badewanne unter Wasser getaucht, stimmen definitiv nicht“, so die Verteidigerin. „Inzwischen liegen sogar Aussagen und Gutachten vor, die besagen, dass sich die Mama gut um ihr Kind kümmert und der Bub bei der Mama sein will!“
Gehen sie vor die Türe
Als die Richterin der bis dato unbescholtenen Mutter statt eines Schuldspruches eine Diversion in Aussicht stellte, so gewisse Auflagen erfüllt werden, mischte sich eine Zuschauerin ein: „Das ist schwer zu ertragen!“ Woraufhin Richterin Mag. Alexandra Fröhlich barsch eingriff: „Wenn sie einen Kommentar abgeben wollen, dann gehen sie vor die Türe. Hier im Saal dulde ich das nicht!“ Dann erläuterte die Vorsitzende: „Allen im Raum ist klar, dass sich die Angeklagte schuldig bekannt hat und der Tatbestand des Quälens erfüllt ist. Meine Entscheidung ist zum Wohle aller, vor allem zum Wohle des Kindes!“
Die 36-jährige Mutter muss ihre bereits begonnenen Therapien bei Elternberatung und Psychologen fortführen und darüber dem Gericht laufend Bericht erstatten. Zudem wurde eine Bewährungshilfe angeordnet. 1.000 Euro sind von der Frau mündelsicher für ihren Sohn zu veranlagen, 100 Euro Prozesskosten zu bezahlen. Unter Tränen nahm die Burgenländerin die Diversion an. Der Staatsanwalt gab keine Stellungnahme ab, die vom Kindesvater beauftrage Privatbeteiligten-Vertreterin sprach sich dagegen aus. Daher nichts rechtskräftig.
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