Bezirke Eisenstadt/Mattersburg
Gewalt gegen Lebensgefährtin endete ohne Schuldspruch

- Der Angeklagte kam mit einer Diversion davon.
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Ein Schlag gegen die frisch operierte Brust seiner Lebensgefährtin und wuchtige Tritte gegen ihre Füße. Wegen Körperverletzung stand ein 31-jähriger Burgenländer vor Gericht. Nicht das einzige Delikt. Angeklagt war der Gärtner auch wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Freiheitsentziehung. Ein Prozess mit einem mehr als fragwürdigen Ausgang.
BEZIRK EISENSTADT. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind massiv. Der 31-jährige aus dem Bezirk Mattersburg ist mehrmals aggressiv auf seine damalige Lebensgefährtin (41) losgegangen. Besonders hervorstechend dabei ein Schlag gegen die frisch operierte Brust der gesundheitlich angeschlagenen Frau. Zudem gab es bei Streitereien weitere körperliche Angriffe, wie etwa mehrmals wuchtige Tritte gegen den Vorderfuß seiner Freundin.
Lebensgefährtin in Wohnung eingesperrt
Auch habe er seine Partnerin, während der sechsmonatigen Beziehung, über Nacht im gemeinsamen Wohnhaus im Bezirk Eisenstadt eingesperrt. Indem er sie zuvor durch Packen an den Armen am Verlassen des Gebäudes gehindert und sie dann aggressiv in die Wohnung zurückgezerrt hatte. Dass er der Lebensgefährtin auch das Handy gewaltsam aus den Händen gerissen hat, sei nur am Rande erwähnt.
Schöne Beziehung rasch gekippt
Im Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt vertrat den ledigen Gärtner (31) Rechtsanwalt Florian Astl. Der gleich zu Beginn der Verhandlung klarmachte: „Mein Mandant wird keine Angaben zu den Vorfällen machen!“ Dann führte der Verteidiger aus, dass eine anfänglich schöne Beziehung seines Klienten rasch gekippt ist. Daraus eine zerfahrene Situation entstand.
Eifersucht, Pornodarsteller, Fremdgehen
„Die Lebensgefährtin meines Mandanten ist um 10 Jahre älter. Dadurch kam es bei ihr zu massiver Eifersucht. Sie unterstellte ihrem Partner, dass er Pornodarsteller sei, verheiratet ist und eine Beziehung zu einer anderen Frau hat. Deshalb kam es häufig zu Streitigkeiten, obwohl alle diese Vorwürfe nicht gestimmt haben!“ Und weiter: „Für die Drohungen und Handgreiflichkeiten übernimmt mein Klient aber die volle Verantwortung!“
Angeklagter: Dann bin ich geplatzt
Auf Befragung der Richterin sagte der Angeklagte dann doch: „Es tut mir leid. Ja. Aber die Eifersucht meiner Lebensgefährtin war zu viel. Schon nach einem Monat hat sie mein Handy kontrolliert. Mir ein Taschentuch vor die Nase gehalten und gesagt, dass da mein Sperma drinnen ist. Auch Haare legte sie mir vor, die sie angeblich im Auto gefunden hat!“ Ergänzend führte der Landschaftsgärtner aus: „Auch zeigte sie mir einen Pornofilm und sagte zu mir ‚Schau. Das bist du‘. Dann bin ich geplatzt!“
5 Bier am Tag, aber kein Alkoholproblem
Künftig werde er weniger Trinken und sich mehr zusammenreißen meinte der Burgenländer. „Wieviel haben sie getrunken?“ „Fünf Bier am Tag. Ich hatte aber kein Alkoholproblem!“ „Das sehe ich anders“, warf die Vorsitzende ein. „Na ja, vielleicht hatte ich eines früher. Aber jetzt gönne ich mir ein Bier nach der Arbeit. Das habe ich mir wohl verdient! Ich arbeite auch hart!“
Statt Verurteilung nur eine Diversion
Richterin Melanie Gschiel nahm trotz der massiven Vorwürfe und zahlreichen Delikte von einer Verurteilung Abstand und sprach eine Diversion* aus. Folgte damit dem Wunsch von Verteidiger Florian Astl. Sie ordnete lediglich eine Bewährungshilfe und ein Anti-Aggressions-Training an. Auf Forderung der Anwältin des Opfers wurde gegen den Beschuldigten immerhin ein Kontaktverbot verhängt.
500 Euro Schmerzensgeld an Opfer
Bezahlen muss der Mann 500 Euro Schmerzensgeld und 200 Euro Gerichts-Kosten. Das wars. Wenn er innerhalb von zwei Jahren Probezeit sich nichts mehr zuschulden kommen lässt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Bis dahin wurde vertagt. Da weder Staatsanwaltschaft noch Opfer-Anwältin eine Erklärung abgaben, besteht noch keine Rechtskraft.
Erklärung zu „Diversion“
*Auf Österreich.gv.at ist punkto Diversion zu lesen: „Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert!“
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