Nordburgenland
Nach Hausbrand nun Verurteilung wegen schweren Betruges
Schlimmer geht’s nimmer. Eine Redewendung, die bei einem rund 600.000 Euro-Schadensfall im Nordburgenland bittere Realität wurde. Denn nicht nur, dass der Mann durch einen Brand sein Haus verlor und vom eingeklagten Versicherungsbetrag keinen Cent bekam, folgte jetzt auch noch eine Verurteilung wegen „schweren Betruges“.
NORDBURGENLAND. Es sollte ein netter Nachmittag werden, mit seinem Sohn und dessen Freundin. Also heizte die Familie den Griller im Garten an. Zwecks diverser Utensilien sei der Vater, ein Pensionist, Anfang 60, dann ins obere Stockwerk seines Hauses im Nordburgenland gegangen. Habe alles zusammengepackt und parallel dazu einen Topf mit Öl für Pommes Frites auf den Herd gestellt. Um mit „vollbeladenen Händen“ wieder in den Garten zu gelangen.
Wenig später wäre seine Schwiegertochter in spe in der Küche im 1. Stock gewesen, habe dort die Katze gefüttert und einen Kontrollblick auf den Öl-Topf geworfen. Dabei aber nichts Auffälliges bemerkt. Also weder Rauch noch Flammen. Deshalb sei die junge Frau dann - völlig unbekümmert - mit Getränken wieder hinuntergegangen, ehe der Mann erneut die 5 Stufen vom Garten und 17 Hausstiegen hochgelaufen ist.
Schaden rund 600.000 Euro
Diesmal blieb der Nordburgenländer allerdings im Vorraum stehen, weil er Rauch im Obergeschoss wahrgenommen hatte. Gemeinsam mit seinem zu Hilfe gerufenen Sohn öffnete er mehrere Fenster, ehe beide Männer erkennen mussten, dass bereits Teile der Küche in Flammen standen. Löschversuche blieben so gut wie erfolglos. Erst ein Großeinsatz zahlreicher Feuerwehren stoppte den Brand. Geschätzter Schaden: rund 600.000 Euro.
So sei alles Anfang Juni 2021 passiert, schilderte der Angeklagte im Landesgericht Eisenstadt, wo ihm der Prozess wegen schweren Betruges gemacht wurde. Weil er in vorherigen Verfahren behauptet hatte, dass der Topf mit Öl nur kurze Zeit unbeaufsichtigt gewesen sei. Diese Aussage jedoch widerlegten Sachverständigen-Gutachten eindeutig, wodurch der Pensionist von den geforderten 466.740,52 Euro keinen Cent bekam. Wegen Herbeiführung des Brandes durch „grobe Fahrlässigkeit“, bestätigt durch ein Zivilgerichts-Urteil.
Kein Cent von Versicherung
Dieser vom Nordburgenländer angefochtene Spruch aus dem Jahr 2022 wurde zwischenzeitig vom Oberlandesgericht bestätigt. Wodurch definitiv feststeht, dass das Brandopfer nichts von der eingeklagten sechsstelligen Versicherungssumme erhalten wird.
Im aktuellen Verfahren ging es jetzt um die Diskrepanz zwischen „kurzer Unbeaufsichtigung“ oder „längerer Unbeaufsichtigung“ des Öl-Topfes und der Frage, ob es durch „wahrheitswidrige Angaben“, so die Anklägerin, zu einem schweren Betrug wegen Bereicherungsabsicht gekommen ist.
Schwerer Betrug
Während der Beschuldigte vielfach von „missverstandenen Aussagen“ bei den Vorverfahren sprach und sich sogar über Schriftsätze seines ersten Anwaltes wunderte, konterte Richterin Dr. Karin Lückl mit gezielten Fragen aus profunder Aktenkenntnis. Zeigte Widersprüche in den Aussagen des Nordburgenländers auf, der sich grundsätzlich falsch verstanden fühlte.
Ebenso präzise mit Zahlen und Fakten die Staatsanwältin, die akribisch unterschiedlichste Aussagen des Mannes vor Justiz und Polizei aufdeckte. Ganz zur „Unfreude“ der Verteidigerin, die immer wieder durch eingeworfene und das Verfahren störende Wortmeldungen auffiel. Bis sie die Anklägerin mit den Worten: „Halten sie endlich ihren Mund“ zur Ordnung rief.
Geldstrafe und bedingte Haft
Nach fast achtstündiger Verhandlung fiel das Urteil des Schöffensenats: Schuldspruch mit 1.800 Euro Geldbuße und eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Da der Angeklagte entgegen der Empfehlung seiner Anwältin den Spruch annahm und auch die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.
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