Mindestsicherung beschlossen
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen wurde im Landtag die bedarfsorientierte Mindestsicherung nun auch im Burgenland beschlossen. Scharfe Ablehnung kam von der FPÖ.
„Die Fleißigen und Anständigen werden immer mehr zu den Dummen“. meinte FPÖ-LAbg. Ilse Benkö in ihrem Debattenbeitrag, in dem sie sich auf die zeitliche Nähe der Budgetmaßnahmen bezog. „Während Familien geschröpft werden, beschließen SPÖ und ÖVP ein leistungsunabhängiges Grundeinkommen für mittellose Scheinasylanten. Das Sozialsys-tem wird immer mehr für Nicht-Österreicher geöffnet“, so Benkö.
„Stimmt nicht“, entgegnet SPÖ-Sozialsprecherin Klaudia Friedl. „Asylwerber haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Es handelt sich um eine der wichtigsten Maßnahmen für alle armutsgefährdeten Menschen in Österreich – und das sind immer noch Menschen“, so Friedl, für die die Mindestsicherung als „Sprungbrett in den Arbeitsmarkt“ dienen soll. Soziallandesrat Peter Rezar sprach von einem „sozialpolitischen Meilenstein“ und fragte in Richtung FPÖ, „was man dagegen haben kann, wenn eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern, die Teilzeit für 500 Euro arbeitet, nun 244 Euro zusätzlich bekommt.“
Für ÖVP-Sozialsprecher Rudolf Geißler ist die Mindestsicherung ein „gangbarer Kompromiss“ nach jahrelanger Diskussion. „Für die einen zuviel, für die anderen zu wenig. Ich sage: Der Mittelweg ist richtig“, so Geißler.
Zu wenig weit geht sie jedenfalls für den grünen Abgeordneten Michel Reimon. „Das ist eine Minisicherung, die gerade das Notwendigste erfüllt. Aber man kann den Menschen nicht sagen: Du kriegst nicht genug, deswegen stimme ich dagegen“, begründet Reimon sein Stimmverhalten.
Wer hat Anspruch auf die Mindestsicherung?
Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 3.720 Euro übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentumswohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen – außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.
Anspruch haben Personen, die
• hilfsbedürftig sind und ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
• deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
• und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.
Die Höhe der Mindestsicherung
• 558 Euro Grundbetrag und 186 Euro Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 744 Euro
• Paare bekommen den 1,5 fachen Betrag: 1.116 Euro
Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch
Wo kann die Mindestsicherung beantragt werden?
Die Mindestsicherung kann bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden.
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