Österreichs einzigartiges Familienrecht, die Spitze eines System-Eisberges?

Die Familien- und Vätervereinigung Vaterverbot.at erreichen täglich immer dubiosere Meldungen über Vorgehensweisen von Gutachtern, Sachverständigen, Behörden, Jugendwohlfahrt, Gerichte und Frauenvereinigungen. Bis dato gingen wir davon aus, dass dies massenweise Einzelfälle sind, doch in letzter Zeit verdichten sich Hinweise, dass dies nur die Spitze eines Eisberges von einem strukturierten Systems der Scheidungs- und Kinderverwertungsindustrie ist. Man kann sich dem Anschein nicht verwehren, dass es letztendlich nur um die Förderungs- und Postenvergabe der einzelnen Institutionen geht. Dabei sind diese zur Blindheit verurteilt, weil sich diese auf dem Wohl und Kosten des Kindes finanzieren.

Stichworte zu Medienberichten: Fürsorge Versagen, Behörden Willkür, Weihnachten ohne Eltern, Kinderverarbeitungs-Industrie, Fälle wie Luca, Cain, Sporer …..
Wenn die Frauenministerin im ORF Bürgerforum zum Besten gibt, wir müssen auf den Fall Sporer näher eingehen, dann ist dies nur eine Blamage um das Frauenkabinett um Werner Faymann.

Obwohl die Republik bereits durch den Europäischen Menschengerichtshof verurteilt ist und entsprechende Entwürfe zur nationalen Gesetzesänderung vorliegen, gibt es aus den Reihen der Frauenvereinigungen- und Ministerien eine Verhinderungspolitik. Selbst von der Regierung eingesetzte Arbeitsausschüsse scheitern wegen der politischen Besetzung. Selbst die Richtervereinigung möchte Streitfälle in neu zu errichtende Stellen verlagern und im ersten Schritt die Verantwortung auslagern. Dies spiegelt die nicht zweckmäßige Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass in Familienrechtsverfahren Nichtobsorgeberechtigte mundtot gemacht werden sollen. Im ersten Schritt wurde versucht, Kritiker als „Terroristische Vereinigung (§ 278 und ff StGB) hinzustellen. Gelingt dies nicht, so werden Kritiker in kostspieligen und jahrelang dauernden Verfahren verwickelt. Nach jahrelanger Eltern-Kindentfremdung, durch bewusst herbeigeführte lange Verfahrensdauer ist per Gutachten festzustellen, dass ein Kontakt wegen Entfremdung zum nicht obsorgeberechtigten Elternteil, dem Kindeswohl abträglich ist. Ein teures Gutachten (nicht selten zwischen Euro 2.000 und 5.000) jagt das Nächste, ein Beschluss den Nächsten. In jedem Fall sind die Kosten durch den Kritiker zutragen, außer dieser hat kein Vermögen mehr, dann kann nach Gutwill der Behörden Verfahrenshilfe zugesprochen werden. Selbst wenn ein Misstand aufgezeigt werden soll, sind seit letztem Jahr Antragsgebühren und erhöhte Kopiergebühren zu entrichten, welche viele nicht aufbringen können. So lebt die Scheidungsindustrie und staatlichen Förderungen auf Kosten der Kinder und nicht Obsorgeberechtigten.

Eltern sind gemeinsam für das Wohl der Kinder lebenslang verantwortlich. Aus diesem Grunde ist in Familienrechtsverfahren Verfahrenskostenteilung und gemeinsame Obsorge zu fordern! Auch dürfen uneheliche Kinder gegenüber Ehelichen nicht länger benachteiligt werden. Dies ist nicht nur eine Diskriminierung von nicht Obsorgeberechtigten aufgrund des Geschlechtes, sondern auch der Kinder.

Wie weit geht die Verhinderungspolitik in Österreich und wie viele Kinder werden dem System der Frauen- und Gleichbehandlungsministerin noch geopfert. Eine teure Systemerhaltung auf Kosten der nächsten Generation.

Aktuelles Politisches aus dem Burgenland
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=8AQFXzgrqg0
http://www.youtube.com/watch?v=XyuwvgVjnII

Wir Burgenländer tun was für unsere Kinder,
denn es ist längst Gefahr in Verzug!

TEAM VATERVERBOT
Familien- und Vätervereinigung
Wien und Burgenland
Ing. Jürgen Baumgartner
http://www.vaterverbot.at
http://vereine.pannonische-rundschau.at/vaterverbo...

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