AK beruhigt: Konto-Erstgutschrift ist nicht die im Alter zu erwartende Pension
EISENSTADT. „Keine Panik, wenn die Konto-Erstgutschrift der Pensionsversicherungsanstalt auf den ersten Blick ein wenig dürftig wirkt“, rät AK-Präsident Alfred Schreiner. Bei dem Betrag handelt es sich um die Pension, die der oder die Versicherte bei Pensionsantritt zum Regelpensionsalter bekommt, wenn er oder sie bis dahin keine weiteren Pensionszeiten erwirbt. Es gilt: Je jünger, desto geringer die Aussagekraft der Konto-Erstgutschrift.
Die PVA hat dieser Tage mit dem Versand der Konto-Erstgutschriften begonnen. Wichtig: Bei den darin angeführten Beträgen handelt es sich nur um eine Momentaufnahme. Die tatsächlich zu erwartende Pension wird in der Regel höher sein. Je weiter der oder die Versicherte noch vom Pensionsantrittsalter entfernt ist, desto mehr wird die zu erwartende Pension noch anwachsen.
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