Bank Burgenland: Grawe muss 41,5 Millionen Euro nachzahlen
Europäischer Gerichtshof stellt fest: Beim Verkauf der Bank Burgenland erfolgte eine unzulässige staatliche Beihilfe.
LUXEMBURG/EISENSTADT/GRAZ. Nun ist es fix: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat der österreichische Staat beim Verkauf der Bank Burgenland an die Grazer Wechselseitige (Grawe) eine unerlaubte Beihilfe in Höhe von 41,5 Millionen Euro gewährt. Die Grawe muss diesen Betrag zurückzahlen oder vom Kauf zurücktreten.
Vorgeschichte
Zur Vorgeschichte: Die Grawe hatte im Jahr 2006 für die Bank Burgenland 100,3 Millionen Euro geboten. Ein ukrainisch-österreichisches Konsortiums wollte damals 155 Millionen Euro zahlen, hatte aber trotz des höheren Angebots schließlich das Nachsehen.
Im Jahr 2008 stellte die EU-Kommission fest, dass beim Verkauf der Bank Burgenland an die Grawe eine unzulässige staatliche Beihilfe vorlag. In der Folge klagen Österreich und das Land Burgenland gegen diese Entscheidung. Nachdem das EU-Gericht die Klage Österreichs gegen die Beihilfen-Entscheidung abgewiesen hatte, gingen das Land Burgenland und die Grawe beim Europäischen Gerichtshof in Berufung. Am 24. Oktober 2013 schließlich die Zurückweisung der Berufung. Die Grawe muss zahlen!
Grawe-Generaldirektor: „Hartes Urteil“
„Es ist ein hartes Urteil für einen Käufer, der sich an alle Regeln gehalten, einen hohen Preis bezahlt und die Bank Burgenland erfolgreich aus der damaligen Krisensituation geführt hat“, sagt Dr. Othmar Ederer, Generaldirektor der Grawe, für den nun die Umsetzung des Urteils in der Hand des Landes Burgenland liegt. „Rechtlich kann die Grawe nicht zu einer Zahlung verpflichtet werden. Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. An einer vernünftigen Lösung zur Bereinigung sind wir interessiert, aber nicht um jeden Preis“, so Ederer.
Auch wenn das Land nun mehr Geld bekommen wird, ist das Ergebnis des Verfahrens für Finanzlandesrat Helmut Bieler „absolut unverständlich!“.
Bieler: „nicht nachvollziehbar“
„Dass der EuGH diese veränderte Situation und die Risiken einer Landeshaftung in Milliardenhöhe für die Bevölkerung nicht aus aktueller Sicht beleuchtet, sondern die Bankenkrise ignoriert hat, ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Bieler, der die Ablehnung des Angebots des ukrainischen Konsortiums aus heutiger Sicht mehr denn je gerechtfertigt sieht. „Das Hauptgeschäft der Bank Burgenland wäre 2006 – kurz vor der Wirtschafts- und Finanzkrise – in die Ukraine verlegt worden und der unsicheren ukrainischen Währung ausgesetzt gewesen. Bei einem durchaus möglichen Konkurs der Bank hätte das Land Burgenland Haftungen in Milliardenhöhe übernehmen müssen. Zudem hätte das Verfahren der Finanzmarktaufsicht Monate gedauert und eine Zustimmung war mehr als fragwürdig.“
Grawe soll weiterhin Eigentümer bleiben
Und wie geht es nun weiter?
Bieler: „Wir wollen, dass die Grawe auch weiterhin Eigentümer der Bank Burgenland bleibt. Im Vordergrund steht für uns alle, rasch eine gemeinsame Lösung zu finden, um dem Urteil des EuGH und der Entscheidung der Europäischen Kommission so schnell wie möglich zu entsprechen.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.