Ab Juli: Parkkrallen in Eisenstadt
EISENSTADT. Bisher konnte gegen ausländische Parksünder kaum erfolgreich vorgegangen werden. Auf Initiative der Landeshauptstadt wurde das Kurzparkzonengebührengesetz geändert, die Strafverfolgung wird nun wesentlich erleichtert. „Strafen, die bisher uneinbringlich waren – vor allem bei ausländischen Lenkern – können nun besser verfolgt werden“, erklärt Bgm. Thomas Steiner.
Zwei Wochen Schonfrist
Vor dem Einsatz der Parkkrallen wird bei der Ausstellung der Organstrafverfügung darauf aufmerksam gemacht, dass bei Nichteinbezahlung bzw. im Wiederholungsfall mit dem Anlegen einer Parkkralle zu rechnen ist. Die ersten beiden Wochen gilt „Schonfrist“. In dieser Zeit werden die Lenker über die Möglichkeit informiert.
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