HOLZBRÜCKE GROSSHÖFLEIN - EISBACH
DIE ODYSSEE DER HOLZBRÜCKE GROSSHÖFLEIN - EISBACH!
Die Holzbrücke über dem Eisbach, Großhöfllein-Kleinhöfllein, wurde im Herbst 2015 (September) wegen "Einsturgefahr" durch den BM gesperrt und es musste daher eine neue Brücke errichtet werden.
Das Aufstellen der neuen Brücke dauerte trotzt Interventionen durch Frau VZBM Unger, GR Schwarz und dem Umweltgemeinderat, fast ein Jahr.
Der BM der MG Großhöflein begründete dies in verschiedenen Medien und in den Gemeinderat wie folgt:
wir mussten die wasserrechtliche Bewilligung abwarten?
die beauftragte Firma musste für das Aufstellen der Brücke auf den nächsten freien Termin warten?
der BM hatte überlegt, ob er eine Brücke mit längerer Lebensdauer montieren lässt, welche € 20.000,-- gekostet hätte?
dann hat die Gemeinde, der Herr BM von Großhöflein, sich für die kostengünstigere Variante entschieden, nämlich für die Holzbrücke um € 7.000,--.
In der GR-Sitzung am 29.09.2015 habe ich den BM gefragt, wann die gesperrte Holzbrücke über den Eisbach saniert wird?
Antwort des BM: es wurden schon mehrere Angebote eingeholt und zusätzlich möchte man über die Tourismusabteilung, für den Radweg eine Förderung lukrieren.
Wasserrechtliche Bewilligung für die Holzbrücke:
Im Jänner 2016 wurde von der Gemeinde bei der zuständigen BH Eisenstadt-Umgebung um die wasserrechtliche Bewilligung mit dem Einreichplan für die Holzbrücke angesucht. Die wasserrechtliche Genehmigung lag der Gemeinde mit 22.04.2016 von der BH Eisenstadt-Umgebung vor.
Mit 17.03.2015 urgierte ich als Umweltgemeinderat der Gemeinde die wasserrechtliche Bewilligung. Die Erledigung erfolgte vorbildlich von einem kompetenten und zuständigen Mitarbeiter der BH Eisenstadt-Umgebung
Also zeit- und fristgerecht von der zuständigen Aufsichtsbehörde erledigt.
Montage und Fertigstellung der Holzbrücke über den Eisbach:
Montage der Holzbrücke und Fertigstellung der Brücke erfolge Ende Juli 2016 - also nach drei Monaten
Zusammenfassung:
Das Aufstellen der neuen Brücke hat ca. ein Jahr gedauert, mit vielen öffentlichen und vielen nicht nachvollziehbaren Begründungen des BM.
Gebührenverrechnung Bausachen Gemeinde - Vollmachten:
Als Umweltgemeinderat der MG Großhöflein, helfe ich vielen BürgerInnen der Gemeinde in Baurechtsangelegenheiten. Dafür benötige ich "Vollmachten" der Bauwerber:
Einhebung von rechtswidrigen Gebühren der Amtsverwaltung?:
Für diese Vollmachten wollte die verantwortliche und zuständige Amtsverwaltung vom Umweltgemeinderat der Gemeinde, eine Gebühr pro Vollmacht, obwohl diese nach dem Gesetz gebührenfrei sind.
Daher kann ich nur hoffen, dass anderen Bauwerberinnen nicht rechtswidrige Gebühren von der Amtsverwaltung verrechnet werden, soweit sie gebührenfrei sind.
UWGR Huf
Mobil: 0650/2271958
Email: werner.huf@aon.at
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