Feste für die Jugend zum Feiern am Land

Revolution, Traffic, Halloween- oder Christmasparty: Wer feiern möchte hat mit den Landjugendfesten genug Auswahl. | Foto: pressmaster/Fotolia
  • <f>Revolution</f>, Traffic, Halloween- oder Christmasparty: Wer feiern möchte hat mit den Landjugendfesten genug Auswahl.
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REGION (km). "Für die Jugend unseres Bezirkes spielt die Landjugend eine große Rolle", ist sich Stefanie Graml, Vorsitzende der Landjugend Linz-Land, sicher. "Das Schöne ist, dass die Landjugend ein weites Netzwerk bildet. Die Jugendlichen besuchen viele Veranstaltungen der anderen Ortsgruppen und unterstützen sich so gegenseitig." Ein weiterer Vorteil der Landjugend: "Der Erlös jeder unserer Veranstaltung wird für die Jugendarbeit verwendet." Zu den bekanntesten Events im Bezirk zählt die Revolution in Piberbach, das Bierfest in Allhaming und die Christmasparty der Landjugend St. Florian/Niederneukirchen. "Im Herbst und im Frühjahr finden kleinere Partys für die Mitglieder der Landjugend statt und ab März beginnen wieder die Mostkosten", so Graml. "Beim Feiern soll immer der Spaß mit den Freunden im Vordergrund stehen und die Mitglieder sollen die unbeschwerte Zeit genießen." Allerdings dürfe man beim Feiern das Jugendschutzgesetz nicht vergessen. "Jeder soll selbst wissen, welches Gesetz für ihn gilt." Die Jugendlichen sollen bei den Altersangaben ehrlich sein und keine gefälschten Ausweise mit sich tragen. Wird das Gesetz missachtet, werden die Personen zur Anzeige gebracht. Beim Feiern sollen alle Rücksicht auf die Mitfeiernden nehmen und respektvoll miteinander umgehen.

Jugendschutzgesetze der Länder

Ober- und Niederösterreich haben unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Während unter 16-Jährige in Niederösterreich bis 1 Uhr morgens unterwegs sein dürfen, ist es in Oberösterreichern nur bis Mitternacht erlaubt. Unter 14-Jährige dürfen in beiden Ländern nur bis 22 Uhr ohne Aufsicht ausgehen. In Niederösterreich darf jegliche Art von Alkohol bereits ab 16 Jahren konsumiert werden. In Oberösterreich dürfen Jugendliche hingegen mit 16 und 17 Jahren keinen gebrannten Alkohol konsumieren – auch nicht in Mixgetränken. Wein und Bier sind jedoch erlaubt.

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