Was dürfen „Pressefotografen und Fotodesigner“ künftig genau tun?

Der Nationalrat hat Anfang Juli 2012 die GewO-Novelle 2012 und damit auch eine Liberalisierung des Berufsfotografen-Gewerbes beschlossen. Mit der im Oktober 2012 in Kraft getretenen neuen Berufs-Fotografen-Verordnung wurde der generelle Berufszugang für Autodidakten, Pressefotografen und künftige Fotodesigner dereguliert und schrittweise liberalisiert. Das bisherige Pressefotografengewerbe wurde in „Pressefotografie und Fotodesign“ umbenannt.

Die wesentlichen Inhalte der Novelle:
Der Beruf mit Lehrausbildung und Meisterprüfung soll erhalten bleiben, doch parallel dazu werden nun auch entsprechende Ausbildungen an Schulen und Universitäten anerkannt. „Praktiker“ profitieren von der Neuregelung, denn schon nach drei Jahren nachgewiesener einschlägiger Tätigkeit, kann ohne weitere Prüfung der Übertritt ins Berufsfotografen-Gewerbe erfolgen.

Das bisherige freie Gewerbe „Pressefotograf“ wird nunmehr „Pressefotografie und Fotodesigner“ lauten.
Damit wird der Kundenkreis für „Pressefotografen und Fotodesigner“ erweitert.
„Pressefotografen und Fotodesigner“ dürfen künftig ihre Bilder auch an „Unternehmer“ verkaufen (z.B. Werbeagenturen, Auftraggeber, Industriekunden). Der Wirtschaftsausschuss des Österreichischen Nationalrates hat dazu klar gestellt, dass unter dem Begriff „Unternehmer“ auch Aufträge von Trägern der Selbstverwaltung und Gebietskörperschaften, Vereinen, Politischen Parteien, Interessensvertretungen sowie NGOs angenommen werden können.

Aufträge von Privatkunden sind an „Pressefotografen und Fotodesigner“ sind weiterhin ausgeschlossen.

Erst nach Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen selbständigen Tätigkeit ist der volle Berufszugang für „Berufsfotografen und Fotodesigner“ möglich.

Die EU-RL über die Anerkennung von Berufsqualifikationen schreibt vor, dass diese Tätigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre ausgeübt worden sein muss.
Nach diesem Praxisnachweis können „Pressefotografen und Fotodesigner“ das volle Berufsfotografengewerbe mit vollem Berechtigungsumfang ohne weitere Restriktion anmelden können. Es ist ein einfacher Übertritt von „Pressefotografie und Fotodesigner“ in Berufsfotografie vorgesehen.

Zum Artikel: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=693988&dstid=335

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