Neue Straßenverkehrsordnung
Für Raser brechen "teure" Zeiten an

Ab 1. März droht Extremrasern die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Die zuständige Behörde entscheidet, was weiter passiert. | Foto: adobestock/Ewald Fröch
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  • Ab 1. März droht Extremrasern die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Die zuständige Behörde entscheidet, was weiter passiert.
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Novelle der Straßenverkehrsordnung: Fahrzeuge von Extremrasern können beschlagnahmt und versteigert werden.

BEZIRK FELDKIRCHEN. Ab 1. März sollten sich Extremraser gut überlegen, ob sich der Tritt auf das Gaspedal und der damit verbundene Anstieg des Adrenalinspiegels tatsächlich lohnt. Rasen ist grundsätzlich kein Kavaliersdelikt und mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht es auch ans Eingemachte. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen können Fahrzeuge von Extremrasern beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden. "Konkret bedeutet das, dass diese Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes schlagend werden. Wir als Straßenaufsichtsorgane haben die Aufgabe entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu handeln", sagt Chefinspektor Johannes Wurzer vom Bezirkspolizeikommando Feldkirchen.

Behörde entscheidet

"Zur Messung der Geschwindigkeit werden technische Hilfsmittel zu Hilfe genommen. Wird eine derartige Überschreitung festgestellt, wird dem Lenker das Fahrzeug abgenommen. Danach wird die zuständige Bezirksbehörde verständigt, die dann entscheidet, was mit dem Fahrzeug passiert." Grundsätzlich sieht Wurzer die neue Verordnung als repressive Maßnahme, die auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dient. "Unser Gebiet zählt zwar nicht zur den Raser-Hotspots, dennoch kommt es immer wieder zu Übertretungen."

"Schreckt nicht ab"

Wie wird die Novelle seitens der Autofahrerclubs gesehen? ÖAMTC-Jurist Christoph Kronsteiner sagt: "Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer vor extremen Rasern ist uns sehr wichtig, daher sehen wir die bevorstehende Gesetzesänderung im Grunde positiv. Allerdings schrecken hohe Strafdrohungen allein echte Raser nicht ab, entscheidend ist gezielte Überwachung durch die Exekutive."

Besitzerfrage klären

Weiters merkt Kronsteiner an: "Aus verfassungsrechtlicher Sicht sollte darauf geachtet werden, dass kein Missverhältnis zwischen dem Wert des Verfallsgegenstandes und der Schuld des Übertretenden besteht. Das besteht bei besonders wertvollen Fahrzeugen, da in solchen Fällen die Strafe des Übertretenden in Summe höher ausfallen würde.“ Ein nächster Aspekt betrifft die Besitzerfrage. "Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht versteigert werden. Dies betrifft vor allem Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird ein lebenslanges Lenkverbot in den jeweiligen Fahrzeugpapieren eingetragen."

"Abwarten ...“

Der ARBÖ kritisiert eine "fehlende rechtliche Grundlage für staatlichen Eingriff ins Eigentumsrecht". So begrüßt ARBÖ-Kärnten-Geschäftsführer Peter Pegrin zwar grundsätzlich alle Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen. "Ob die Beschlagnahmung des Fahrzeugs die richtige Maßnahme ist, bleibt abzuwarten, da der Führerschein ja nicht dauerhaft verfällt und die Fahrerin oder der Fahrer mit einem anderen Fahrzeug weiterfahren kann", so Pegrin.

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