Schulstartgeld noch bis 30. Oktober beantragen!
Für viele Familien stellen die notwendigen Neuanschaffungen zu Schulbeginn eine finanzielle Herausforderung dar. Nicht vergessen sollte man daher die Möglichkeit, das Schulstartgeld zu beantragen.
Das Schulstartgeld wird in Form von Gutscheinen zur Verfügung gestellt. Der Grenzbetrag des Einkommens beträgt - wie im Vorjahr - 1.650 Euro netto monatlich. Es wird wie bisher generell ein Schulstartgeld in Höhe von 50 Euro gewährt.
Die Frist zum Einlösen der Gutscheine wurde bis 30. November verlängert.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die für schulpflichtige Kinder im Kalenderjahr 2013 Familienzuschuss beziehen oder bezogen haben. Die Antragsformulare für das Schulstartgeld 2013 werden beim zuständigen Magistrat oder dem Wohnsitzgemeindeamt ausgegeben, geprüft und entgegengenommen. Sie sind noch bis spätestens 30. Oktober einzubringen.
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