Sparpaket zielt auf Gemeinden
Vorsteuerabzug fällt durch Bescheid der Bundesregierung. Gemeinden leiden.
Von TANJA ORASCH
Das bundesweite Sparpaket erschwert die Errichtung des Ossiacher Bürgerservicezentrums. Durch den Wegfall des Vorsteuerabzugs von Kommunalgesellschaften, über welche auch dieses Projekt abgewickelt wird, müssen 220.000 Euro mehr an finanziellen Mitteln aufgebracht werden.
Finanzierung gesichert
Amtsleiter Bernhard Weger: „Mit diesen Mehrkosten haben wir anfangs natürlich nicht gerechnet. Trotzdem werden wir unser neues Gemeindeamt über die Gesellschaft errichten lassen.“ Und: Er sieht nicht nur Nachteile: „Wenn Projekte über die GmbH abgewickelt wurden, mussten die Gemeinden bisher – nach Fertigstellung – die vorher eingesparte Summe mittels Miete an die Gesellschaft zurückzahlen. Diese würde beim Bürgerservicezentrum 35.000 bis 40.000 Euro pro Jahr ausmachen. Das wären auf zehn Jahre gerechnet (solange läuft die Frist der Refinanzierung) deutlich mehr als die 220.000 Euro, die wir nun von Beginn an mehr investieren müssen.“
Die Kosten für das Großprojekt belaufen sich netto auf insgesamt 1,125 Millionen Euro. Der mittelfristige Finanzierungsplan geht bis 2015. Darin sind die Mittel für die Zusatzkosten über die Bedarfszuweisung (BZ) teilweise vorhanden. Und auch über das Jahr 2015 hinaus sollen die Mehrkosten über die BZ finanziert werden.
Feldkirchens Bürgermeister Robert Strießnig weist in der Diskussion rund um die Kommunalgesellschaften darauf hin, „dass das Hinzukommen der 20 Prozent Mehrwertsteuer nicht nur die Gemeinden trifft, sondern alle Institutionen, die an Projektfinanzierungen beteiligt sind“. Dazu gehören auch der Schulbaufonds sowie alle sonstigen Förderungseinrichtungen von Land und Bund. Strießnig: „Aufgrund der Kostensteigerung werden viele Vorhaben nicht oder zeitverzögert realisiert werden.“
Zur Sanierung der Volksschule in Albeck sagt Amtsleiter Gottfried Bretis: „Diese wird zwar stattfinden, ist derzeit aber nicht über eine Kommunal-GmbH geplant.“
Info
Gemeinden gründen oft eine „Kommunal-GmbH“, um sich bei der Durchführung von Projekten 20 Prozent der Kosten durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs zu
ersparen.
Im Rahmen des Sparpakets beschloss die Bundesregierung nun, dass ab 1. April 2012 dieser Wegfall der Mehrwertsteuer aufgehoben wird.
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