Reform: One-Stop-Shop als Eckpfeiler
Bisher musste der Projektwerber ein Labyrinth an Verfahren durchlaufen, um ans Ziel zu kommen. Nun soll die Gewerbebehörde die Koordination aller Bereiche übernehmen und einen einzigen Genehmigungsbescheid nach allen anzuwendenden Vorschriften erlassen. Das Problem widersprüchlicher Auflagen sollte ebenso wegfallen wie die Mehrfachbegutachtung derselben Sachverhalte durch verschiedene Behörden.
„Für Investoren wird die Verwaltung transparenter, weil es nur noch eine Ansprechstelle gibt. Böse Überraschungen wegen eines übersehenen Gesetzes sollten so nicht mehr vorkommen“, sagt Mandl. Weiters: die Erweiterung unternehmerischer Freiräume. Das Korsett werde an zwei Stellen gelockert. Die erste betrifft temporäre Tätigkeiten, Stichwort Großereignisse, bei denen Anlagengenehmigungen oft länger dauerten als die Veranstaltung. Die zweite ermöglicht die Adaptierung von Anlagen wegen geänderter Anforderungen ohne Genehmigungs- und Anzeigeverfahrens. Die teilreglementierten Gewerbe wird es nach Umsetzung der Reform nicht mehr geben. Der Großteil geht in freie Gewerbe über. Diese sollen künftig 30 % ihres Umsatzes durch Nebentätigkeiten erwerben, bei den reglementierten 15 %.
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