Weihnachtsgeld: Fragen und Antworten
Derzeit erreichen die Experten der Arbeiterkammer immer wieder Anfragen zum Thema Weihnachtsgeld. AK-Rechtsexperte Richard Wohlgemuth informiert: "Einen automatischen Anspruch darauf gibt es nicht. Man erhält Weihnachtsgeld nur dann, wenn es der Kollektivvertrag vorsieht oder dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten ist." Freie Dienstnehmer oder Werksvertragsangestellte erhalten die Sonderzahlung nicht, wohl aber geringfügig Beschäftigte, für die der Kollektivvertrag gilt.
Was die Höhe betrifft, so beträgt diese meist ein Monatsgehalt. Bei Beschäftigung unter einem vollen Kalenderjahr wird meist nur ein aliquoter Anteil ausbezahlt. Der Termin der Auszahlung richtet sich auch nach dem Kollektivvertrag - für gewöhnlich ist das Geld im November oder Dezember am Konto.
"Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten versuchen die Betriebe, ihre Mitarbeiter zu vertrösten oder sogar zu überreden, auf die Sonderzahlung zu verzichten", so Wohlgemuth. Darauf sollte man nicht eingehen, da es inakzeptabel und rechtswidrig ist.
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