Parken in Fahrspur erlaubt - aber nur für LKWS
Keine Verhängung von Strafen bei Straftaten von LKW-Fahrer mit Baustellenfahrzeugen
Floridsdorf. Strikte und harte Verfolgung von Privatpersonen von der Polzei samt Verhängung von Wucherstrafen für kurzes Halten in Fahrspur und Anonymverfügung "Sie haben die auf der Fahrbahn angebrachte Sperrlinie überfahren"
Seit mehreren Monaten parken RiesenLKWs mit laufenden Motor vor den Wohnhäuser auf der Fahrspur. Am 4.06.2020 über 25 Minuten bis 6:20 Uhr Beschwerden bei der Polizei und Bezirksvertretung verblieben ohne jeglichen Maßnahmen. Um 9 Uhr parken drei LKWs mit laufenden Motor in Fahrspur.
Gibt es eigentlich für den geförderten Wohnbau (auf Kosten des Steuerzahlers) den Einschluss: Keine Verhängung von Strafen bei Straftaten von LKW-Fahrer und Baustellenfahrzeugen?
Die LKW-Fahrer fahren zur Baustelle über die Sperrlinie und parken anschließend verkehrt auf der Vorrangstraße. Meistens gibt es auch Hupkonzerte wenn ein Baustellenfahrzeug die Baustelle verläßt.
Parken von Baustellenfahrzeugen auf Gehsteig dürfte auch erlaubt sein.
Die Bauverwaltung vor Ort machen gegen die Straftaten mit Baustellenfahrzeugen nichts.
Polizeidemonstration gegen die Polizei in Wien.
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