Hohenau an der March
12 neuen Urnen-Pultgräber
HOHENAU/MARCH. Von der Möglichkeit einer Feuerbestattung, also der Einäscherung des Verstorbenen, und der anschließenden Beisetzung der Asche, wird immer öfter Gebrauch gemacht.
Nach recht vielen Feuerbestattungen im Vorjahr und dadurch nur mehr einer einzigen freien Urnennische bestand dringender Handlungsbedarf. Bürgermeister Wolfgang Gaida und das Steinmetzunternehmen Felzl OHG erarbeiteten eine Variante entlang des rechten Friedhofsweges.
In Anlehnung an die 18 Urnen-Pultgräber, die man 2018 vor der Urnenwand errichtet hat, wurden dort 12 weitere Beisetzungsmöglichkeiten für jeweils vier Urnen geschaffen.
Wenn der Trend so weiter geht, immer mehr in Richtung Feuerbestattung, wird man damit ca. 3 Jahre das Auslangen. Der Weg ist aber lang genug, um dem Bedarf weiterhin gerecht werden zu können.
Bürgermeister Wolfgang Gaida, der als Gemeindebediensteter auch beruflich die Friedhofsverwaltung und das Bestattungswesen zu seinem Tätigkeitsbereich zählt, ist überzeugt davon, dass dies auch notwendig sein wird: „Der Gesetzgeber hat nicht umsonst, diese Möglichkeit geschaffen. Eine Erdbestattung hat zwar lange Tradition und viele der Angehörigen halten daran fest. Das ist auch in Ordnung so. Wenn es jemandem allerdings nur um den Ort der Erinnerung am Friedhof geht, kann auch eine Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. Nicht zu vergessen auch der Umweltgedanke.“
Kosten
Der Ablauf der Trauerfeier ist nahezu gleich, die Kosten dafür ein wenig günstiger, die Kosten für die Errichtung der Urnen-Grabstelle allerdings wesentlich günstiger.
Die Elemente für die Pultform aus Waldviertler Granit, dazu der Sockel mit Laterne und Vase kommen auf insgesamt rund 2.000 Euro und wurden von der Gemeinde vorfinanziert. Die Benützungsgebühr für 10 Jahre kommt nach derzeitiger Fassung der Friedhofsgebührenordnung auf 240 Euro. Vor allem ist die Pflege und Instandhaltung des Urnengrabes viel weniger aufwendig als die eines Erdgrabes.
weitere Möglichkeiten
Der Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Verwahrung einer Urne durch das NÖ Bestattungsgesetz über Bewilligung des jeweiligen Bürgermeisters auch außerhalb eines Friedhofs, also z.B. in den eigenen vier Wänden, gestattet ist.
Gewässerbestattung
Das gemeindeeigene Bestattungsunternehmen bietet auf Wunsch auch diese Form der Beisetzung an, die durch das relativ neue NÖ Bestattungsgesetz ermöglicht wurde. In den letzten fünf Jahren konnte auf diesem Weg 14 Mal der Wunsch der Verstorbenen oder der Angehörigen erfüllt werden, in der March beigesetzt zu werden.
Selbstverständlich werden die Aschenreste dann in einem Behältnis aus verrottbarem Material (Seeurne) beigesetzt. Die vorherige Entnahme einer kleinen symbolischen Menge an Asche zur Übergabe an die Angehörigen für Erinnerungsurne oder Schmuckstück ist zulässig.
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