Brunft erhöht die Unfallgefahr
Achtung Rehverkehr!
Ab sofort beginnt auch bei uns im Bezirk die Rehbrunft. Die Böcke folgen dabei der Geiß, die anfangs flüchtet. Der Bock treibt sie daher vor allem am Beginn mit hohem Tempo. Durch dieses Brunftverhalten wechselt Rehwild in der Brunftzeit vermehrt über Straßen, wodurch auch untertags das Risiko für Wildunfälle steigt.
BEZIRK. Der Wildwechsel ist immer Thema auf unseren Straßen. Egal ob Hase, Fasan oder Reh, das Wild lebt gefährlich. Rehen droht momentan ein noch höheres Risiko überfahren zu werden, denn in der Brunftzeit wird jeglicher Sinn für Gefahr ausgeblendet. Der Niederösterreichische Jagdverband appelliert daher, das Tempo anzupassen und die Straßenränder im Blick zu behalten.
„Bock und Geiß haben in der Brunftzeit den Kopf woanders. Der Bock etwa treibt die Geiß mit gesenktem Haupt und nimmt seine Umgebung nicht mehr wahr. Daher ist zum Schutz der Fahrzeuginsassen und der Wildtiere erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr geboten“,
so Landesjägermeister Josef Pröll. In Niederösterreich kommen jährlich mindestens 30.000 Wildtiere durch den Straßenverkehr zu Tode. Rehwild ist dabei mit 15.000 Stück am stärksten betroffen.
Verhaltensrichtlinien bei Wildunfällen
Der Bezirksjägermeister für Gänserndorf, Gerhard Breuer, appelliert an die Autofahrer:
"Wild, das von Autos erfasst wird, verendet meist qualvoll. Daher sollte eine Kollision auf alle Fälle dem zuständigen Jagdausübenden des Reviers gemeldet werden!"
Im Falle eines drohenden Zusammenstoßes mit einem Wildtier sollte stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden, denn Ausweichmanöver stellen ein hohes Risiko für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer dar. Sollte es zu Wildunfällen kommen, müssen die Fahrzeuglenker das Fahrzeug abstellen und die Unfallstelle absichern. Nach der Versorgung von verletzten Personen müssen Polizei und im Bedarfsfall die Rettung verständigt werden. Grundsätzlich muss jeder Unfall – also auch wenn das Tier flüchtet – der Polizei gemeldet werden, die den Unfall aufnimmt und die Jägerschaft informiert, die die Bergung übernimmt. Das Tier darf keinesfalls mitgenommen werden.
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