Ein höchst ungewöhnlicher Ehepakt
MARCHFELD (mr). Nach neunzehn Jahren stand die Ehe vor dem Aus. Die Frau hatte einen neuen Lover und drängte auf Scheidung. Diese verzögerte sich jedoch: einerseits gab es noch keine Einigung über Haus und Schulden, andererseits war die Obsorge für einen noch minderjährigen Spross aus der Ehe umstritten.
Bis zur endgültigen Trennung lebte man weiterhin zusammen im gemeinsamen Häuschen und einigte sich auch über ein Provisorium in Sachen Erotik. Zweimal wöchentlich, Mittwoch und Sonntag, sollte die Frau ihrem Gatten zu Willen sein, zumindest ihn oral zufriedenstellen.
An einem Sonntag im Mai kam es zu einer wörtlichen Auseinandersetzung in der Küche, die sie teilweise mit dem Handy aufgenommen hatte und die im Gerichtssaal abgespielt wurde. Da war wiederholt die Äußerung "Willst leben oder sterben" zu hören und auch die Ankündigung "Wenn wir heute keinen Sex haben, überlebst du die Nacht nicht". Nach Aussage der Frau fuchtelte der alkoholisierte Angeklagte dabei mit einem Küchenmesser herum, das er auch in die Tischplatte rammte.
Er folgte ihr in das Schlafzimmer und pochte auf Erfüllung der "Sonntagsleistung", was sie jedoch verweigerte. Danach soll er - so die Anklage - ihren Kopf gepackt und diesen gegen ihren Willen zum "Erfüllungsort" gedrückt haben; dann soll sich die durch die vorangegangenen Äußerungen eingeschüchterte Frau ergeben und den "Pakt" erfüllt haben.
Die angeklagten gefährlichen Drohungen konnte der Angeklagte nicht leugnen, sie waren durch die Tonaufzeichnung dokumentiert. Den Vorwurf der Vergewaltigung bestritt er zunächst, rang sich dann aber nach längerer Beratung mit seinem Verteidiger zu einem Geständnis durch.
Dieses wirkte sich neben anderen Milderungsgründen (vor allem bisheriger ordentlicher Lebenswandel) maßgeblich auf die Strafbemessung aus: der Senat verhängte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro.
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