Glastürunfall: Freispruch für Baufirma
STRASSHOF. Die Prozessgeschichte der schwerverletzten 4-Jährigen, auf die am Straßhofer Bahnhof eine Glastüre gestürzt war, ist um ein Kapitel reicher. Der 48-jährige Geschäftsführer der Stahlbaufirma, die mit dem Einbau der Tür beauftragt war, musste sich vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die Türbänder wären nicht geeignet gewesen seien, so die Anklage. Da das Produkt aber dem Leistungsvertrag entsprochen hatte und keine Wartungsvereinbarung vorlag, wurde die Baufirma freigesprochen.
Vandalismus statt Fahrlässigkeit
Bereits am Tag zuvor habe es eine Sachbeschädigung gegeben. Die Tür sei daraufhin nur mehr am Poller angelehnt gewesen.
Dass ein Bolzen fehlte, sei auch für einen Laien erkennbar gewesen, meinte der Angeklagte, dessen Firma - ohne Beanstandungen - Aufträge für viele Stationen der ÖBB erfülle.
Wie die Richterin ausführte, hätten mehrere Ursachen zu dem Unglück geführt, die aber nicht der Montagefirma anzulasten seien. Relevant sei der fehlende Bolzen gewesen, der Einbau sei aber wohl sachgemäß erfolgt und auch Produktionsschäden an den Türbändern seien nicht vorgelegen. Eine Schweißarbeit sei später von einer anderen Firma durchgeführt worden. Die Mutter des Mädchens und die ÖBB wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Wichtig sei, dass die Vierjährige völlig gesund wird, hieß es seitens der ÖBB im Anschluss an das Verfahren. Die ÖBB hatten bereits eine Zahlung geleistet.
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