Corona
Ohne 2G ist der Eintritt verboten
Seit Anfang Jänner müssen im nicht systemrelevanten Handel Kunden auf 2G überprüft werden.
GÄNSERNDORF. Diese Entscheidung der Bundesregierung zu Jahresbeginn mit Strafandrohungen von bis zu 3.600 Euro oder vier Monate Haft bei Nichteinhaltung sorgte nicht gerade für Jubel bei den Betroffenen.
Mix zwischen 2G und 3G
"Bei unserem Renault Betrieb haben wir Werkstatt und Verkaufslokal beieinander. In der Werkstatt gilt 3G, im Verkaufslokal natürlich 2G. Es ist nicht ganz einfach, aber wir schaffen die 2G Einhaltung sehr gut", so Gerhard Lauer vom gleichnamigen Autohaus. Die Kunden halten sich daran und es gibt keine unguten Zwischenfälle.
Ohne 2G keine Tracht
Auch bei Suchodolski, einem Trachtenmodengeschäft in Gänserndorf, zeigt man sich entspannt der Verordnung gegenüber. Es gab noch keinerlei bewusste Probleme. Die Kunden wissen, dass sie überprüft werden und müssen daher oft nicht einmal aufgefordert werden die entsprechenden Informationen herzuzeigen.
Die Überprüfung gestaltet sich in der Regel generell recht einfach. Die Händler verwenden dazu eine separate App.
Green Check App
Die dafür notwendige App lässt sich aus dem App Store (für Apple Smartphones) oder dem Play Store (bei Android Geräten) herunterladen. Mit der App kann der Händler unkompliziert und einfach anhand des QR Codes überprüfen, ob der Kunde geimpft oder genesen ist. Diese App steht generell jedem zur Verfügung, also lassen sich so auch beispielsweise bei privaten Veranstaltungen die Gäste leicht auf 2G prüfen.
Sind bei dem Autohändler und im Trachtenmodengeschäft bisher noch keine nennenswerte Vorfälle zu verzeichnen, so ist das beim Gänserndorfer Baufachhändler Obi ein wenig anders.
Nicht jeder einsichtig
Bei Obi wird generell sehr streng überprüft. Es ist zwingend nötig die Handy App "Grüner Pass" zu haben. Zudem wird zusätzlich ein Ausweis oder die eCard verlangt. Und das stößt nicht bei jedem Kunden auf Verständnis. Laut einer Mitarbeiterin ist nicht jeder Kunde einsichtig und es kommt dabei zu einigen Diskussionen. Es werden aber keinerlei Ausnahmen gewährt. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, bekommt keinen Zutritt in den Baumarkt. "Einige Kunden mussten dann tatsächlich wieder gehen", so die Mitarbeiterin.
Zur Sache
Laut Verordnung müssen im nicht systemrelevanten Handel Kunden "möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung" auf 2G überprüft werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.