NÖ Hundehaltergesetz
Sachkundenachweis für Halter ab 1. Juni

Die tierschutzqualifizierte Hundetrainerin Kristina Marschitz weiß, was für die Einhaltung des neuen Hundegesetzes notwendig ist. | Foto: Kristina Marschitz
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  • Die tierschutzqualifizierte Hundetrainerin Kristina Marschitz weiß, was für die Einhaltung des neuen Hundegesetzes notwendig ist.
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Ab 1. Juni gilt in Niederösterreich das novellierte Hundehaltergesetz. Dabei spielt neben dem verpflichtenden Hundepass auch die Summe der Haftpflichversicherung eine Rolle.

BEZIRK. Immer mehr Menschen kommen auf den Hund. Doch mehr Hunde innerhalb einer Gemeinde bedeuten auch größeres Konfliktpotenzial. Vor allem dann, wenn der frisch gebackene - oder auch der langjährige - Hundehalter keine Ahnung vom Umgang mit seinem neuen Liebling hat. Die Novelle des NÖ Hundehaltergesetzes soll dabei helfen, ein Bewusstsein für den richtigen Umgang mit dem Hund zu schaffen. Es sind drei wesentliche Punkte, die es ab 1. Juni zu beachten gibt.

Hundepass

Für jeden Hund, der ab 1. Juni neu in die Familie aufgenommen wird, muss ein Sachkundenachweis erbracht werden. Dabei ist es egal, ob man schon Hunde hat oder Neuling ist. Absolviert werden muss die Sachkunde jedoch nur einmal und gilt für alle weiteren Hundehaltungen. Die tierschutzqualifizierte Hundetrainerin der Hohenauer Hundeschule "Dogtivity", Kristina Marschitz, weiß, wie man diesen Sachkundenachweis erlangt:

"Sobald ein neuer Hund einzieht, muss innerhalb von sechs Monaten der sogenannte Hundepass, bestehend aus einem zweistündigen Expertengespräch mit einer fachkundigen Person sowie einem einstündigen Informationsgespräch mit einem Tierarzt, absolviert werden. Als Experten gelten dabei Personen, die von einer anerkannten Stelle geprüft wurden, also etwa ein tierschutzqualifizierter Trainer, Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, der Österreichischen Hundesport-Union oder des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes. Als Hundetrainer kann sich übrigens jeder Mensch auch ohne entsprechende Ausbildung bezeichnen, diese Personen dürfen jedoch kein Expertengespräch führen! Grundsätzlich sollte der Hundehalter einen Trainer suchen, der im Sinne des Hundes und ohne Druck und Zwang arbeitet."

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde gilt dabei der erweiterte Sachkundenachweis.

Für Marschitz macht der NÖ Hundepass durchaus Sinn:

"Es gibt immer mehr Hunde und dadurch auch ein größeres Konfliktpotenzial. Immer mehr Menschen wissen nicht, wie man mit Hunden umgehen soll. Da kann ich mir gut vorstellen, dass der Hundepass Bewusstsein in der Bevölkerung schafft."

Die Hundetrainerin gibt jedoch auch zu bedenken:

"Die Frage ist, in wie weit die Einhaltung der Gesetze auch überprüft werden kann. Es fehlen Kapazitäten bei den Kontrollinstanzen und es wird auch weiterhin "Schwarzhundehalter" geben, die sich den Vorgaben entziehen. Es wird leider nicht jeder erreicht werden."

Haftpflichtversicherung

Mit der verpflichtenden Meldung bei der Gemeinde aller Hunde ist ab sofort auch der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung in der Höhe von 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden pro Hund vorzulegen. Meist sind Hunde in der Haushaltsversicherung mitversichert. Es empfiehlt sich, die Deckungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen!

Beschränkung der Hundehaltung

Ab sofort gilt eine Obergrenze von fünf Hunden - wenn zum jetzigen Zeitpunkt mehr als fünf Hunde gehalten werden, müssen diese nicht abgegeben werden - und zwei Hunde für die Haltung von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential. Ausgenommen sind etwa Züchter.

Ausnahmen

Zu den Vorgaben gibt es auch Ausnahmen. Der Sachkundenachweis entfällt, wenn die Hunde als Diensthunde, Rettungshunde oder Therapiehunde geführt werden, oder wenn Prüfungen wie etwa die Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest oder eine Jagdhundeprüfung absolviert wurden. Weitere Ausnahmen finden Sie im Gesetzestext.


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