Aug in Aug mit dem Hund
Bester Freund, Ärgernis oder gar Bedrohung. Die Konflikte zwischen Hund und Mensch im Bezirk Gänserndorf nehmen im Sommer zu.
BEZIRK (up/rm). Ob in der Stadt, am Radweg oder im Wald: In der warmen Jahreszeit kommt es besonders oft zu Begegnungen zwischen Passanten, Sportlern, Kindern und Hunden. Nicht immer verlaufen diese reibungslos. Denn während sich der Großteil der Hundehalter an die Regeln hält, gibt es auch „Rebellen“, die nichts von Leinenpflicht oder Beißkorb halten. Ein Lokalaugenschein.
Anzeige statt Tötung
Bezirksjägermeister Direktor Gerhard Breuer wünscht sich, dass die Hundebesitzer mehr ihrer Verwahrungspflicht nachkommen. "Laut Jagdgesetz ist es verboten, dass Hunde abseits von öffentlichen Wegen umherstreifen", erklärt er. Der Hund müsse angeleint sein, auch ein Beißkorb reiche nicht, da trotzdem das Wild gehetzt werden könne. Das gelte nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Jäger. In der Setz- und Brutzeit herrscht Brackierverbot, das ist eine Jagdform mit Hunden, weil das dem Wild in dieser Jahresphase schaden könnte. Jeder Hund sollte genügend Auslauf haben. Gehorsamkeit ist ein wichtiger Punkt bei der Jagd, aber auch bei den anderen Hunden. Wenn Hunde streunen, sucht der Jäger im Normalfall das Gespräch mit dem Besitzer bezüglich Verwahrungspflicht. Bei Wiederholungsfällen kann es zu Anzeigen kommen. Die Tötung eines Hundes durch den Jäger ist zu vermeiden.
Hundeauslaufzonen
Im Bezirk Gänserndorf gibt es sechs Hundeauslaufzonen: in Deutsch-Wagram, Groß-Enzersdorf, Hohenau, Strasshof und zwei in Gänserndorf. In Lassee ist gerade eine im Entstehen.
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