Vogelfalle im Visier der Tierschützer
Der „Nordische Krähenfang“ in Hohenau, eine Falle, in der mittels Köder oder lebender Lockvögel Raben- und Nebelkrähen gefangen werden, geriet ins Visier des Wiener Tierschutzvereins: „Fehlfänge“, sprich das Fangen anderer Vogelarten, sind explizit verboten. Zudem dürfen Krähen in NÖ nur außerhalb der Brutzeit bejagt werden, während der Schonzeit muss die Falle also entsprechend gesichert sein", informiert Oliver Bayer vom Tierschutzverein.
Die kritisierte Falle war jedoch in der Schonzeit nicht so abgesichert, dass Kleinvögel abgehalten wurden, noch war die Gitterbespannung so grobmaschig, dass Kleinvögel durchschlüpfen konnten. "Die Falle ist in einem desolaten und nicht vorschriftsmäßigem Zustand“, sagt Hans Frey, Leiter der Eulen- und Greifvogelstation Haringsee (EGS). Die Bezirkshauptmannschaft stellte bei ihrer Begutachtung Mängel fest und ordnete Nachbesserungen an. Bezirksjägermeister Gerhard Breuer informiert: "Krähenfallen müssen gesetzlich korrekt installiert sein." Die Nebelkrähe vermehre sich stark und plündere Tiernester, daher sei die Bestandsregulierung notwendig.
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