Vogelfalle im Visier der Tierschützer
Der „Nordische Krähenfang“ in Hohenau, eine Falle, in der mittels Köder oder lebender Lockvögel Raben- und Nebelkrähen gefangen werden, geriet ins Visier des Wiener Tierschutzvereins: „Fehlfänge“, sprich das Fangen anderer Vogelarten, sind explizit verboten. Zudem dürfen Krähen in NÖ nur außerhalb der Brutzeit bejagt werden, während der Schonzeit muss die Falle also entsprechend gesichert sein", informiert Oliver Bayer vom Tierschutzverein. Die kritisierte Falle war jedoch in der Schonzeit...