Arbeiterkammer Gänserndorf: "Krankmeldung darf nicht automatisch zur Entlassung führen"
BEZIRK. Immer öfter wird von Arbeitgebern der Arztbesuch während der Arbeitszeit und die anschließende Krankmeldung als unberechtigtes Verlassen des Arbeitsplatzes gewertet. Die Folge ist die Entlassung. So geschehen in einer Pizzeria im Bezirk Gänserndorf. Dort wurde eine 36-jährige Reinigungskraft nach der ordnungsgemäßen Krankmeldung vom Dienstgeber entlassen. Die teilzeitbeschäftigte Bosnierin hatte dem Dienstgeber mitgeteilt, dass sie zum Arzt gehen würde, doch der Arbeitgeber hat dieses Verhalten als unberechtigtes Verlassen des Dienstes gewertet. Die Teilzeitbeschäftigte hatte zum Zeitpunkt der Entlassung nur einen Vorschuss auf den Lohn in der Höhe von 380 Euro erhalten, obwohl sie bereits zweieinhalb Monate im Gastronomiebetrieb beschäftigt war. „Sie ist Alleinverdienerin, da sich ihr Gatte auf Arbeitssuche befindet. Als Pendlerin mit zwei Kindern trifft diese Entlassung die Familie sehr hart“, beschreibt AK-Bezirksstellenleiter Robert Taibl die prekäre Situation der Arbeitnehmerin. Mit dem kostenlosen Rechtsschutz der AK Niederösterreich war es der Arbeitnehmerin möglich, gegen die ungerechtfertigte Entlassung gerichtlich vorzugehen und den offenen Lohn in der Höhe von 1.883 Euro brutto einzuklagen. „Leider häufen sich solche Fälle in letzter Zeit. Anscheinend ist krank werden nicht mehr erlaubt“, zeigt sich Robert Taibl über diese Entwicklungen besorgt.
Jahresbilanz 2016 – Bezirk Gänserndorf
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
Beratungen (persönlich, telefonisch, schriftlich) 1.597
Interventionen beim Arbeitgeber: 100
Kostenloser Rechtsschutz: 32
Außergerichtlich eingebracht: 162.442 Euro
Gerichtlich eingebracht: 61.602 Euro
Insolvenzvertretung: 820.320 Euro
Gesamt: 1.044.364 Euro
2016 forderte die AK Gänserndorf für 100 Arbeitnehmer ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Robert Taibl. Für die Arbeitnehmer des Bezirks konnten 224.044 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 820.320 Euro für 212 Arbeitnehmer aus 28 insolventen Betrieben gesichert.
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