Grausame Tierqälerei in Eisgarn
Zwei schwer an den Pfoten verletzte Katzen binnen weniger Tage. Verbotene Tellerfalle könnte dahinter stecken.
GEMEINDE EISGARN (eju). Der Verein Waldviertler Streunerkatzen betreibt seit längerem Kastrationsprojekte in der Region, unter anderem auch in Eisgarn. Vor wenigen Tagen kam nun eine bereits bei einer früheren Maßnahme kastrierte Streunerkatze im Gemeindegebiet Eisgarn, die inzwischen ein wenig Vertrauen zu einer betreuenden Person gefasst hat, mit einer schweren Pfotenverletzung zur Fütterung.
Beinchen amputiert
Karin Neulinger vom Verein Waldviertler Streunerkatzen berichtet: "Es dauerte fast eine Woche, das arme Tier einzufangen. Wenn sie eine Lebendfalle einmal kennen, gehen die Katzen normalerweise nicht mehr hinein. Aber die Verletzung war so schlimm, dass sie behandelt werden musste. Leider konnte das Bein des Tieres nicht mehr gerettet sondern musste amputiert werden."
Die behandelnden Tierärzte tippen auf eine Verletzung durch eine verbotene Tellerfalle, so Neulinger.
Seit 20 Jahren verboten
Fallen dieser Art sind seit 20 Jahren EU-weit strengstens verboten, dass sich allerdings noch welche in Jägerkreisen oder auch bei Privatpersonen im Umlauf befinden, darf angenommen werden.
Als wenige Tage darauf eine zweite Katze mit einer ähnlichen Verletzung auftauchte, schrillten bei Neulinger alle Alarmglocken: "Das kann kein Zufall mehr sein."
Neulinger macht einen weiteren, gefährlichen Aspekt deutlich, der im Zusammenhang mit dem verbotenen Gebrauch einer Falle nicht auszuschließen ist: "Es könnte ja auch passieren, dass ein Kind, ein Spaziergänger, ein Hund oder auch ein Wildtier, wie etwa ein Reh, in so eine Falle tritt."
Jäger oder Privatperson
Bezirksjägermeister Ernst Strasser: "Mir ist der Vorfall noch nicht zu Ohren gekommen. Dass es ein Jäger gewesen sein sollte, glaube ich auch nicht. Solche Fallen hat man, als sie noch erlaubt waren, nur sehr selten eingesetzt und dann nur im Frühling und in der Nähe eines Fuchsbaues, wenn man das Fell unbeschädigt haben wollte." Möglicherweise könnte, falls es wirklich eine Tellereisenverletzung sei, eine solche Falle von jemandem bei einem Haus oder Bauernhof aufgestellt worden sein, mutmaßt Strasser. Ein Jäger, würde er des Gebrauchs einer solchen Falle überführt, dürfe auf keinen Rückhalt seitens des Jagdverbandes rechnen.
Fallenverwendung strafbar
Abgesehen davon, macht der Gebrauch eines Tellereisens strafbar nach dem Strafgesetz, so Strasser abschließend. Sollte ein Leser oder eine Leserin den Verein Waldviertler Streunerkatzen finanziell unterstützen wollen, so kann er das über diese Kontonummer tun: Waldviertler Streunerkatzen, IBAN: AT92 3290 4000 0100 4647, BIC: RLNWATWWWTH.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.