Landesgericht
Kinder gequält: Bedingte Haftstrafe für die Mutter

Gewalt gegen Kinder (Symbolbild). | Foto: pixabay
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Der Vater wurde bereits nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt. Jetzt musste sich seine 44-jährige Ex-Lebensgefährtin verantworten.
GMÜND: Dem Vater war vorgeworfen worden, seine zwei Stiefkinder und seine zwei leiblichen Kinder über Jahre hinweg geschlagen und eingesperrt zu haben.

Nichts unternommen

Die Staatsanwaltschaft warf nun der 44-jährigen Mutter vor, nichts gegen die Misshandlungen der Kinder getan zu haben.
Die Frau gab an, selbst Opfer des Gewalttäters gewesen zu sein. Sie hätte versucht, die Kinder ins Bett zu schicken, bevor der Vater heimkam. Dieser jedoch hätte sie wieder aus dem Bett geholt.

Permanentes Klima der Angst

In der Familie hätte ein permanentes Klima der Angst geherrscht. Sie hätte es nicht geschafft, sich und die Kinder aus diesem Albtraum zu befreien. Wenn sie könnte, würde sie gerne die Zeit zurückdrehen und es anders machen. Damals hätte sie keinen Ausweg aus der Situation gesehen.
Die Richterin verurteilte die 44-Jährige wegen des Quälens und Vernachlässigens unmündiger und wehrloser Personen zu 20 Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Bewährung. Die Beschuldigte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung an. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger

50-Euro-Blüten in Umlauf gebracht
49-Jähriger misshandelte Kinder, Stiefkinder und seine Partnerin über längere Zeit
Gewalt gegen Kinder (Symbolbild). | Foto: pixabay
Bedingte Haft für die Mutter am Landesgericht. | Foto: Kurt Berger
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. | Foto: Kurt Berger

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