Landesgericht Krems
Pensionierter Polizist beging mehrere „Dummheiten“
Der Richter zeigte sich zu Beginn der Verhandlung verwundert. „Warum haben Sie einen Einbruchsdiebstahl begangen, um einen Rasenmäher zu stehlen, das haben Sie doch nicht notwendig“, fragte er den vermögenden 73-jährigen pensionierten Polizeibeamten aus dem Bezirk.
Kein Kommentar
„Alter und Dummheit“, antwortete der Angeklagte. „Das will ich jetzt nicht kommentieren“, meinte der Richter. Neben dem Einbruchsdiebstahl im Zivilschutzzentrum in Gmünd, bei dem der Beschuldigte einen Zaun übersteigen musste, um auf das Gelände zu gelangen, warf ihm die Staatsanwaltschaft noch Verstoß gegen das Waffengesetz, Urkundenunterdrückung und das Fälschen besonders geschützter Urkunden vor.
Waffengesetz, Urkundenfälschung
Der 73-Jährige hatte eine Pistole seines verstorbenen Vaters besessen, obwohl er dafür keine Berechtigung mehr hatte. Außerdem hatte er Kfz-Kennzeichen, die ihm nicht gehörten, für seine Pkw verwendet und eine Begutachtungsplakette für eine Harley Davidson umgestanzt.
Der pensionierte Polizist bekannte sich umfassend geständig, konnte aber weiter keine Gründe für seine Vergehen angeben.
Milderungsgründe
Der Richter brachte bei seiner Entscheidung sämtliche Milderungsgründe für den bisher unbescholtenen Angeklagten zur Geltung und verhängte eine neunmonatige bedingte Haftstrafe mit dreijähriger Bewährung. Auch die Kosten des Verfahrens muss der bisher unbescholtene Ex-Polizist tragen. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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