Stölzle-Ehrengrab: Willfort verliert und muss zahlen
(Vorläufiges) Ende des kuriosen Streites ums Stölzle-Ehrengrab in Brand-Nagelberg, Landesgericht gab der Marktgemeinde Recht.
Brand-Nagelberg geführt hat (die Bezirksblätter berichteten mehrfach ausführlich).
In erster Instanz verloren
Der Prozess, den Willfort angestrengt hatte, weil er der Meinung war, die Gemeinde Brand-Nagelberg habe durch die fortwährende Pflege des Ehrengrab-Komplexes Grabschändung, Besitzstörung und Störung der Totenruhe zu verantworten, wurde zuerst am Bezirksgericht Gmünd verhandelt. Dort blitzte Willfort mit seinem Begehren ab, woraufhin er Berufung anmeldete und der Ball so zum Landesgericht Krems weitergespielt wurde.
Stölzle & die Zwangsarbeiter
Nach dem Gmünder Urteil hatte Willfort außerdem behauptet, der letzte Stölzle, nämlich Rudolf Stölzle, sei ein Kriegsverbrecher gewesen. Er begründete diese Behauptung damit, dass Stölzle zu Zeiten der Nazi-Diktatur ungarische, teils jüdische Zwangsarbeiter in seinem Werk beschäftigt hatte.
Die Bezirksblätter Gmünd prüften den Wahrheitsgehalt und fanden heraus, dass im Stölzle-Werk tatsächlich Zwangsarbeiter beschäftigt waren. In der wissenschaftlichen Arbeit 'Ungarisch-jüdische ZwangsarbeiterInnen 6/44-5/45' von Maria Theresia Litschauer, erschienen 2006, ist dies nachzulesen. Nach diesem Bericht meldete sich Susanne Fenu, die Tochter Rudolf Stölzles, die in Kroatien zu Hause ist, bei den Bezirksblättern und trachtete danach, die Anschuldigungen Willforts zu widerlegen.
Vergangene Woche nun wurde das sogenannte Rekursverfahren in Krems abgehandelt. Das Landesgericht Krems kam zu folgender Ansicht: "Der Kläger (Willfort) hat Grabpflegemaßnahmen seinerseits seit Herbst 2011 eingestellt, seither wurden diese wieder von der beklagten Partei (Gemeinde) vorgenommen. Demnach ist der Besitz am Recht auf pflegerische Gestaltung der Grabanlage wieder auf die beklagte Partei (Gemeinde) übergegangen." Was soviel heißt wie: Willfort hat das Grab seit 2011 nicht mehr gepflegt, die Gemeinde hingegen schon, diese ist damit im Recht. Willfort muss nun die Prozesskosten und den Rechtsanwalt der Gemeinde Brand-Nagelberg bezahlen (alles zusammen etwa 1200 €).
Ein weiteres Rechtsmittel ist gegen die Entscheidung des Landesgerichtes nicht zulässig.
Bgm. Franz Freisehner: "Die Gemeinde hat nun Rechtssicherheit. Das Ehrengrab wird nun weiterhin von der Gemeinde betreut und gepflegt."
Reinhard Willfort nimmt die Entscheidung des Landesgerichtes Krems zur Kenntnis, gibt aber noch längst nicht auf, denn: "Die Gemeinde hat seinerzeit weder den Grabplatz gezahlt, noch die Kreuze und Grabsteine. Das gehört nach wie vor der Familie, nicht der Gemeinde. Gestohlene Sachen bringen kein Glück. Wir werden das alles voraussichtlich langfristig nach Wien verlegen. Der Ist-Zustand ist aus sittlichen, moralischen, religiösen und ethischen Gründen inakzeptabel."
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