Junge Jugendgemeinderäte
Höchstens 30 Jahre alt sollten Jugendvertreter im Gemeinderat sein
BEZIRK (red). Die Junge ÖVP im Bezirk Gmünd fordert die gesetzliche Verankerung von Jugendgemeinderäten mit einem Höchstalter von 30 Jahren in jeder Gemeinde.
„Wir wollen, dass es in jeder Gemeinde einen fixen Vertreter bzw. eine Vertreterin für Junge im Gemeinderat gibt. Daher setzen wir uns ein, dass das Amt des Jugendgemeinderats in Niederösterreich gesetzlich verankert wird“, stellt JVP-Bezirksobmann David Süß klar.
Ansprechpartner für Jugend
„Wir stellen uns vor, dass die Rolle und die Aufgaben von Jugendgemeinderäten ähnlich wie bei den Umweltgemeinderäten in der Landesverfassung und somit gesetzlich klar festgehalten werden. Wir wollen damit erreichen, dass die Anliegen der jungen Generation in den Gemeinden berücksichtigt werden und dass es für junge Menschen überall einen Ansprechpartner in der Politik gibt. “
Bis jetzt sind die Rechte und Pflichten von Jugendgemeinderäten nicht klar geregelt und es ist auch nicht verpflichtend, dass die Gemeinden einen Jugendvertreter bestellen. Oftmals ist es so, dass Gemeinderäte, die jenseits der 35 Jahre alt sind, zu Jugendgemeinderäten gewählt werden.
Das will die Junge Volkspartei ändern: „Wir schlagen eine Regelung vor, nach der jeder Gemeinderat einen Jugendgemeinderat oder eine Jugendgemeinderätin wählen muss, der bzw. die bei der Wahl maximal 30 Jahre alt ist“, erklärt die Landesobfrau der JVP NÖ, BR Mag. Bettina Rausch.
Konkret stellen sich die JVP-Vertreter folgende Rechte und Pflichten vor: „Der Jugendgemeinderat muss das Recht haben, den Jugendausschuss zu leiten bzw. zumindest Mitglied in diesem Ausschuss zu sein. Es soll wechselseitige Informationspflichten zwischen Bürgermeister und Jugendgemeinderat geben, wenn es um Einrichtungen und Angebote für Kinder und Jugendliche geht oder wenn Projekte langfristige Auswirkungen auf kommende Generationen haben.“
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