Leserbrief zum Thema "Höhere Nutzlast für Holztransporter" von Bernhard Schneider

Unfälle wie dieser in Horn mit einem umgekippten Holzlaster könnten noch häufiger geschehen. | Foto: Archiv
  • Unfälle wie dieser in Horn mit einem umgekippten Holzlaster könnten noch häufiger geschehen.
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Die Erhöhung der maximalen Nutzlast von Holzfuhrwerken zum Abtransport von Käferholz ist ungerechtfertigt. Es besteht keine Notwendigkeit zum beschleunigten Abtransport, die einen Eingriff in die Straßenverkehrsordnung durch ein Bundesland rechtfertigen könnte. Holz in Rinde und damit die Borkenkäfer ist bis Ende März, also bevor die nächste Vermehrung erfolgt, aus dem Wald zu verbringen; dazu genügt die Anlage von Holzlagerstellen mindestens ½ km außerhalb von Nadelholzbeständen. Auf der Franz-Josefs-Bahn ist Platz für weitere Güterzugkontingente nach Waldhausen und Ybbs; würden sie fahren, müsste niemand LKWs überladen. Durch die stärkere und höhere Beladung erhöht sich das Unfallrisiko bei schneller Fahrt; Unfälle überladener Holztransporter wie der tödliche Unfall im Stadtgebiet von Horn 2016 zeigen dies. Bei langsamerer Fahrt ginge der wirtschaftliche Vorteil des Überladens aber wieder verloren. Die meisten NiederösterreicherInnen sind sich nicht bewusst, wie viele Steuern in die laufende Sanierung von durch Holzlaster verursachten Schäden fließen; fände beim Bezahlen dieser Sanierungen das Verursacherprinzip gerechte Anwendung, würde kein Frächter seinen LKW mehr überladen. Die Straßenbeanspruchung richtet sich nach dem 4. Potenz-Gesetz: Eine mit 8t zehnmal so stark als eine PKW-Achse belastete LKW-Achse belastet die Straße 10.000x so stark; liegen auf ihr 10t, so beträgt die Belastung aber das 124-, d.h. das 20.736-Fache. Der deutsche Bundesrechnungshof hat für Deutschland Maßnahmen zur Senkung der ausufernden Straßenreparaturkosten gefordert. Auch Niederösterreichs Landespolitiker sind verpflichtet, so zu handeln, dass öffentliches Eigentum nach Möglichkeit nicht zerstört wird. Bei der Genehmigung der befahrenen Straßen wurde ein Maximalgewicht von 44t zu Grunde gelegt. Anrainer haben nach §364a ABGB wohl Schadenersatzrecht nicht nur gegenüber LKW-Besitzern, sondern auch gegenüber dem Land NÖ, sollten diese überladenen Schwertransporte Beschädigungen verursachen.
Die Vermehrung der Borkenkäfer im nächsten Jahr hängt vor allem vom Wetter ab. Warmes Wetter begünstigt den Käferflug, wenig Niederschlag schwächt die Bäume. Nachdem mit kälteren und gleichmäßig feuchteren Jahren nicht mehr zu rechnen ist, ist zu befürchten, dass hier über den Vorwand der Borkenkäfer eine dauerhafte Erhöhung der LKW-Zuladung geschaffen wird. Mit Verfassungsklagen könnten dann Frächter, die anderes als Holz führen, auch 50t-LKWs als Gleichbehandlung fordern, nach der schlüssigen Logik „is eh scho wurscht“. Das Holz muss auf die Schiene und die Fichte hat bei Verjüngung unter 700m Seehöhe keinen Platz mehr.
Bernhard Schneider , Gmünd

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